Bürgerinformationssystem
Hinweis: Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Umstellung des kameralistischen Rechnungswesens auf das System der doppelten Buchführung. § 9
des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sieht vor,
dass für die nicht umgestellten Aufgabenbereiche die haushalts- und
kassenrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der
Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung in der bis zum
31.12.2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung finden. Sachverhalt: Schlussbericht
über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 (allgemeiner Teil) Die Prüfung der Rechnung mit allen Unterlagen nach § 101 GO NW ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis der Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2005, bezogen auf das Rechnungsjahr 2004, ist nach § 101 Abs. 3 GO NW in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern. Der
nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene gesonderte Berichtsband liegt in Form
der vom Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten
Prüfungsfeststellungen beim Haupt- und Personalamt vor und wurde allen
Stadtverordneten über die Niederschriften des Rechnungsprüfungsausschusses
termingerecht zur Kenntnis gebracht. Diesem
allgemeinen Schlussbericht liegen zugrunde: -
das
gemäß § 93 GO NW am 31.01.2005 vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister
festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2004; -
die
vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl am 15.02.2005,
13.04.2005, 11.10.2005 und 22.11.2005 vorgenommenen Prüfungen; -
die
Berichte über die Prüfung ·
der
delegierten Sozialhilfe, ·
von
diversen Baumaßnahmen. und die von der Verwaltung abgegebenen Erläuterungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen. Die
Ergebnisse des Haushaltsjahres 2004 sind diesem allgemeinen Bericht als Anlage
beigefügt; die Einzelfeststellungen sind dem gesonderten Berichtsband in Form
von Prüfungsberichten, Stellungnahmen der Verwaltung und den Niederschriften
über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu entnehmen. Es
wird festgestellt, dass Einwohner und Abgabepflichtige nach öffentlichem
Hinweis zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt sind.
Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem
gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche
Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, wird der Rechnungsprüfungsausschuss
gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW im Bedarfsfall entscheiden. Nach
Prüfung der Jahresrechnung 2004 kann gemäß § 101 GO NW festgestellt werden,
dass -
der
Haushaltsplan eingehalten ist, -
die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet
und belegt sind, -
bei
den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist, -
die
Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten
sind. Im
Einzelnen wird auf das Ergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses
im Jahre 2005, auf die vorliegenden Prüfungsaufträge und –berichte und
die dazu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung Bezug genommen. Sofern
Prüfbemerkungen und Prüfungsaufträge, namentlich Ausbau der Brölbahnstraße und
städtischer Anteil am Bau des Kreisverkehrs an der B 256 sowie der Ausbau von
Hardenbergstraße und Schenkendorfstraße, noch nicht abgeschlossen sind, wird
deren Erledigung vom Rechnungsprüfungsausschuss überwacht und dem Rat der Stadt
Waldbröl über die Niederschriften zur Kenntnis gegeben. Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt der Rat der Stadt Waldbröl den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2004 zustimmend zur Kenntnis und -
beschließt das im Schlussbericht aufgeführte, vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Ergebnis der Jahresrechnung 2004 und erteilt dem
Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das
Rechnungsjahr 2004 . |
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