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Vorlage - 10/217/2005  

 
 
Betreff: Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004;
hier: Beschluss über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2004
und Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, ChristophAktenzeichen:10/Th
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss1 Vorberatung
22.11.2005 
Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
07.12.2005 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Hinweis:

Hinweis:

 

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Umstellung des kameralistischen Rechnungswesens auf das System der doppelten Buchführung.

 

§ 9 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sieht vor, dass für die nicht umgestellten Aufgabenbereiche die haushalts- und kassenrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung finden.

 

 

Sachverhalt:

 

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 (allgemeiner Teil)

 

Die Prüfung der Rechnung mit allen Unterlagen nach § 101 GO NW ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis der Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2005, bezogen auf das Rechnungsjahr 2004, ist nach § 101 Abs. 3 GO NW in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.

 

Der nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene gesonderte Berichtsband liegt in Form der vom Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten Prüfungsfeststellungen beim Haupt- und Personalamt vor und wurde allen Stadtverordneten über die Niederschriften des Rechnungsprüfungsausschusses termingerecht zur Kenntnis gebracht.

 

Diesem allgemeinen Schlussbericht liegen zugrunde:

 

-          das gemäß § 93 GO NW am 31.01.2005 vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2004;

 

-          die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl am 15.02.2005, 13.04.2005, 11.10.2005 und 22.11.2005 vorgenommenen Prüfungen;

 

-          die Berichte über die Prüfung

 

·         der delegierten Sozialhilfe,

·         von diversen Baumaßnahmen.

 

und die von der Verwaltung abgegebenen Erläuterungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.

 

Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2004 sind diesem allgemeinen Bericht als Anlage beigefügt; die Einzelfeststellungen sind dem gesonderten Berichtsband in Form von Prüfungsberichten, Stellungnahmen der Verwaltung und den Niederschriften über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu entnehmen.

 

Es wird festgestellt, dass Einwohner und Abgabepflichtige nach öffentlichem Hinweis zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt sind. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen.

 

Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, wird der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW im Bedarfsfall entscheiden.

 

Nach Prüfung der Jahresrechnung 2004 kann gemäß § 101 GO NW festgestellt werden, dass

 

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

-          die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

-          bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist,

-          die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind.

 

Im Einzelnen wird auf das Ergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2005, auf die vorliegenden Prüfungsaufträge und –berichte und die dazu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung Bezug genommen.

 

Sofern Prüfbemerkungen und Prüfungsaufträge, namentlich Ausbau der Brölbahnstraße und städtischer Anteil am Bau des Kreisverkehrs an der B 256 sowie der Ausbau von Hardenbergstraße und Schenkendorfstraße, noch nicht abgeschlossen sind, wird deren Erledigung vom Rechnungsprüfungsausschuss überwacht und dem Rat der Stadt Waldbröl über die Niederschriften zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt der Rat der Stadt Waldbröl den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2004 zustimmend zur Kenntnis  und

 

-          beschließt  das im Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss

     geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung 2004

 

und

 

 erteilt dem Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das Rechnungsjahr 2004 .