Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/349/2020  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kiefer, JanAktenzeichen:III/600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 13.05.2020 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl, aufgrund der epidemischen Lage ausgestattet mit der Ratskompetenz, mehrheitlich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ausgewählte Grundstücke im Bereich der Homburger Straße / des Hermann-Löns-Weg ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzubereiten.

 

Die für den Bebauungsplan in Rede stehenden Flächen im Bereich „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ sind im Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl als Wohnbaufläche (W) dargestellt, die bisher nicht mit einer verbindlichen Bauleitplanung planungsrechtlich abgesichert wurde. Diesen Flächen wird für die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt eine große Bedeutung beigemessen.

 

Das Plangebiet liegt im Siedlungszusammenhang des städtischen Zentrums und umfasst im Wesentlichen die zwei Flurstücke 485 und 479, Flur 18, Gemarkung Waldbröl, die derzeit als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden und sich in Privateigentum befinden. Hinzu kommen weitere Flurstücke in Form von Straßen- und Böschungsflächen. Das Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Vereinzelt sind, angrenzend an das Plangebiet, auch Mischnutzungen (Gewerbe- und Wohnnutzung) zu finden.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ ist der grundlegende gesetzliche Auftrag des Gesetzgebers die bauliche Entwicklung verstärkt im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten. Die Grundstücke im Plangebiet stellen im zentralen Stadtgebiet von Waldbröl eine der letzten zusammenhängenden Entwicklungsflächen mit einer Größe von ca. 1,4 ha für den Wohnungsbau dar.

 

 

 

 

Alternative Flächen in vergleichbarer Größenordnung und Qualität, die entsprechendes Wohnbaupotenzial beinhalten, sind im Stadtgebiet nicht vorhanden. Bei diesem Bebauungsplangebiet handelt es sich um eine ruhige, attraktive Wohnlage in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum. Alle wichtigen Infrastrukturen sind im nahen Umfeld vorhanden. Das Plangebiet stellt, insbesondere aufgrund der zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und der bereits vorhandenen Erschließung, ein attraktives innerstädtisches Wohngebiet dar.

 

Die Marktstadt Waldbröl ist im Sinne der Innenentwicklung und des Bodenschutzes bestrebt, Nachverdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) städtebaulich sinnvoll zu ordnen und ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot im Stadtgebiet zu entwickeln. Eine Nachverdichtung im Innenbereich aus Gründen des boden- und kostensparenden Bauens und zum Schutz des Außenbereichs ist landesplanerisch und städtebaulich grundsätzlich richtig („Innenentwicklung vor Außenentwicklung“). Weiterhin soll der überwiegende Wohngebietscharakter im Umfeld des Plangebiets gesichert und das Plangebiet unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse, einer klimaangepassten Bebauung sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie bestandsorientiert entwickelt werden. Die Planung soll städtebaulich sinnvolle Nachverdichtungspotenziale und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Siedlungszusammenhang unter besonderer Berücksichtigung der verkehrlichen Situation definieren. Die Weiterentwicklung des Plangebietes soll grundsätzlich auf Basis des bestehenden Erschließungssystems erfolgen. Der Bebauungsplan soll Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

 

Ein Planungserfordernis im Sinne des § 1(3) BauGB ist gegeben, um die Flächen sowie deren Erschließung gemäß den kommunalen Zielsetzungen städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen sowie planungsrechtlich zu sichern.

 

Die Voraussetzungen für ein „beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB sind ebenfalls gegeben. Die vorliegende Planung dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungszusammenhang. Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird eine maximale Grundfläche im Sinne des § 19(2) BauNVO von weniger als 20.000 m2 zugelassen. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht unterliegen, wird vorliegend nicht planerisch vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele/Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten liegen nicht vor. Zudem bestehen aufgrund der im Plangebiet zulässigen sowie im Umfeld vorhandenen Nutzungen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der vorliegenden Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgrenzungsplan

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Abgrenzungsplan.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

 

 

 

Koester
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2