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Vorlage - III/377/2020  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 11 D "Hermesdorf - Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
26.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BP 11 D - 1 Planzeichnung  
BP 11 D - 1 Begründung  
BP 11 D - 1 Umweltprotokoll  
BP 11 D - ASP  

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Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich an der östlichen Peripherie des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB) des Industrie- und Gewerbeparks Boxberg gemäß den Bestimmungen des Regionalplans. Es umfasst vorrangig gewerbeähnliche Nutzungen – insbesondere Lagerflächen - des Städtischen Bauhofs. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl ist das gesamte Plangebiet als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt.

 

Planungsanlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 11 D ist die Einplanung einer Fläche für ein Retentionsbodenfilterbecken "RBF" auf der bisher als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche am „Biebelshofer Weg“.

 

Hierzu soll ein Teil des Gewerbegebietes als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung sowie für Ablagerungen“ (Zweckbestimmung „Fläche für ein Retentionsbodenfilterbecken“) festgesetzt werden.

 

Zur Behandlung des Niederschlagswassers aus den umliegenden Baugebieten wurde die Anlage einer Fläche für ein Retentionsbodenfilterbecken notwendig.

 

Retentionsbodenfilter (RBF) gehören zur Gruppe der Filteranlagen bzw. Abwasserbehandlungsanlagen. Als Bestandteile eines Entwässerungssystems dienen sie der weitergehenden Behandlung der Entlastungsabflüsse des Mischsystems oder reinigen im Rahmen der Regenwasserversickerung stark verschmutzte Abflüsse aus Trennsystemen und der Straßenentwässerung.

 

Die Stadtwerke Waldbröl werden diese Anlage errichten und betreiben.

 

Hierzu entfallen Flächen in einem Umfang von ca. 2.850 m² der bisher als „Gewerbegebiet“ festgesetzten Flächen und ca. 270 m² Grünfläche.

 

Alle übrigen Festsetzungen bleiben von der Planung unberührt.

 

Die Bebauungsplanänderung soll wie der Ursprungsplan als Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Zur Abwägung des Vorgangs wurde allerdings ein Umweltprotokoll erstellt. Demnach sind die überwiegenden Schutzgüter nicht betroffen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf – Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 DHermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 DHermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 D "Hermesdorf – Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 DHermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

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Anlagen:

 

Bebauungsplan – Planzeichnung

Begründung

Umweltprotokoll

Artenschutzprüfung – nur online verfügbar
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 11 D - 1 Planzeichnung (863 KB)      
Anlage 2 2 BP 11 D - 1 Begründung (4329 KB)      
Anlage 3 3 BP 11 D - 1 Umweltprotokoll (4028 KB)      
Anlage 4 4 BP 11 D - ASP (1415 KB)