Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit der Ausweisung des Flurstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 als Gewerbegebiet hat dieses Straßenteilstück keine Verkehrs- und Erschließungsfunktion mehr. Nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist es erforderlich, dem Flurstück 383 die rechtliche Eigenschaft einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche bzw. Straße zu entziehen. Hierzu ist das formelle Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW, für das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Straßenteilstück Breitenfeld Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 einzuleiten.
Im Auftrag
Knott Anlagen:
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