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Sachverhalt:
Mit der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl, die am 14.11.2018 in Kraft getreten ist, wurde südlich des Friedrich-Engelbert-Wegs die Errichtung von drei Achtfamilienhäusern in offener zweigeschossiger Bauweise mit Höhenbegrenzungen festgesetzt.
Nunmehr gibt es ein Investorenprojekt zur Errichtung eben dieser Mehrfamilienhäuser. Allerdings ist die Anordnung der Wohnhäuser nicht unmittelbar entlang der Verkehrsfläche geplant, sondern es ist eine städtebaulich sinnvolle Platzierung auf dem Areal – abgerückt vom Friedrich-Engelbert-Weg – eingeplant.
Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen für das Gebiet deshalb lediglich die Baugrenzen und die maximale Höhe der baulichen Anlagen geändert werden. Hierbei werden als Dachformen Flachdächer mit einer Dachneigung von 0°-8° und ausnahmsweise Mansarddächer ohne Festsetzung einer Dachneigung gewählt.
Aus diesem Grund entfallen die bisherigen Festsetzungen zu Dachaufbauten, Dachüberständen sowie Dachausschnitten und zu Garagen, Carports und Stellplätzen, da sich diese Festsetzungen nur auf geneigte Dächer bezogen.
Durch die Einplanung der Flachdächer verringert sich die bisherige maximale Höhe der baulichen Anlagen um bis zu 1,5 m, sodass Sichtbeeinträchtigungen der Oberlieger minimiert werden können.
Wie bisher sind innerhalb des Plangebiets drei einzelne maximal zweigeschossige Baukörper mit Staffel- bzw. Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss zulässig. Durch die Beschränkung auf jeweils maximal acht Wohneinheiten können auf dem Areal maximal 24 Wohnungen entstehen. Dies entspricht dem erhöhten Wohnungsbedarf in Waldbröl.
Die übrigen planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen bleiben erhalten.
Gemäß der geplanten Bebauung wurden für die Bauflächen folgende Festsetzungen getroffen:
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, für die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen:
Bebauungsplan – Planzeichnung Begründung Textliche Festsetzungen Artenschutzprüfung – nur online verfügbar Artenschutzprüfung – Protokoll – nur online verfügbar
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