Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Einziehung und Erwerb einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück Nr. 72 in Waldbröl, westlich der Ortschaften Bohlenhagen und Hahn, vor. Das Teilstück des Weges 72 trennt die landwirtschaftlichen Grünflächen der Antragsteller. Grundstücke anderer Eigentümer grenzen nicht an das Teilstück des Weges.
Der Weg Waldbröl, Flur 16, Flurstück Nr. 72 ist im Umlegungsverfahren B.172 als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Der Wirtschaftsweg Nr. 72 liegt westlich der Ortschaften Bohlenhagen und Hahn. Der Wirtschaftsweg 72 ist in der Örtlichkeit kaum noch erkennbar.
Alle Versorgungsträger wurden um Stellungnahme gebeten, ob im Wirtschaftsweg Nr. 72 Versorgungsleitungen vorhanden sind, eine Leitungsverlegung geplant ist oder Gründe vorliegen, die der Wegeeinziehung und anschließenden Veräußerung entgegenstehen. Bis auf eine Telekommunikationslinie der Deutschen Telekom Technik GmbH sind keine weiteren Versorgungsleitungen vorhanden oder geplant.
Die Antragsteller wurden über das Vorhandensein einer Telekom Versorgungsleitung in Kenntnis gesetzt. Die Antragsteller haben schriftlich der Übernahme einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, das Einziehungsverfahren für eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück Nr. 72 in Waldbröl, einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu geben.
Im Auftrag
Kaesberg Anlagen:
1 Lageplan 1 Luftbild
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