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Vorlage - III/381/2020  

 
 
Betreff: Einziehung der Wirtschaftswege, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271, 272 in Waldbröl, Krahwinkel mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr1
01.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl
16.12.2020 
Sitzung des Haupt- und FInanzausschusses mit Ratskompetenz (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl
24.02.2021 
Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses mit Ratskompetenz (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Wegeeinziehung  
Einspruch-Anlieger  

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Sachverhalt:

 

Mit Verfügung vom 10.09.2018 hat die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises der Marktstadt Waldbröl aufgegeben, die Rechtslage des Weges Kornhahn, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 269 (früher 161) aufzuarbeiten, den Weg einzuziehen und anschließend dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Auch die Wirtschaftswege Flurstücke 163, 166, 271 und 272 werden eingezogen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet, da diese Wege ebenfalls eine verkehrliche und erschließungsrechtliche Funktion für die angrenzenden Grundstücke erfüllen.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, dass Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht, die vorgenannten Wirtschaftswege „Kornhahn“ einzuziehen, wurde am 31.12.2019 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Während der Einwendungsfrist vom 06.01.2020 bis 06.02.2020 haben mehrere Anlieger des Ferienhausgebietes gemeinschaftlich Einspruch erhoben. (s. Anlage). Den Argumenten der Anlieger kann nicht gefolgt werden, da Wirtschaftswege rechtlich keine Erschließungsfunktion für Wohngrundstücke besitzen. Wirtschaftswege dienen in ihrer Funktion lediglich der Bewirtschaftung der angrenzenden land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen.

 

Erst mit Einziehung der Wirtschaftswege und anschließenden Widmung für den öffentlichen Verkehr erhalten die Wege die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und erfüllen damit eine rechtliche Erschließungs- und Verkehrsfunktion.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt

 

1. den Einspruch der Anlieger des Ferienhausgebietes zurückzuweisen.

 

2.  die Wirtschaftswege und die Wirtschaftswege zugleich Holzabfuhrwege in Krahwinkel, Kornhahn Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte Satzung zur Wegeeinziehung für die vorgenannten Wege unter Ziffer. 2

 

3. nach Rechtskraft der Wegeeinziehungen, die Wege Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kaesberg
 

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Anlagen:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Wegeeinziehung (61 KB)      
Anlage 2 2 Einspruch-Anlieger (221 KB)