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Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück 98 in Waldbröl-Hoff, haben den Antrag gestellt, ein Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück 57 einzuziehen und an sie zu veräußern.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat am 04.12.2019 beschlossen, das Einziehungs-verfahren für das Teilstück des Weges 57 einzuleiten. Die Absicht das Teilstück des Wirt-schaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück 57 einzuziehen, wurde am 15.01.2020 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Ein Lageplan, in dem das einzuziehende Teilstück des Wirtschaftsweges 57 gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 20.01.2020 bis 20.02.2020 zur Einsicht bereit. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück 57 in Hoff einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Einziehung wird das Wegeteilstück an die Antragsteller veräußert.
Knott Anlagen
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