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Sachverhalt: Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW und dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird eine entsprechende Aufstellung tabellarisch beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2020 gemäß der zur heutigen Sitzung eingereichten Übersicht zur Kenntnis, die einen Betrag von 15.000 € übersteigen und genehmigt die Beträge oberhalb der Wertgrenze von 15.000 €.
Im Auftrag
( Anja Brauer ) Stadtkämmerin Anlagen: tabellarische Übersicht
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