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Vorlage - III/438/2020  

 
 
Betreff: Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 113 - Neuer Weg in Bröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
16.12.2020 
Sitzung des Haupt- und FInanzausschusses mit Ratskompetenz (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl
24.02.2021 
Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses mit Ratskompetenz (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan_Strassenbenennung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachverhalt:

 

Für die Wege Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück 8 und 385 (die neue Straße im Bebauungsplan 113 s. anliegenden Plan – blau - gekennzeichnet) sowie für den Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück163 (im Lageplan - gelb - dargestellt) ist eine Wege- /Straßenbenennung erforderlich, da für die neu gebildeten Grundstücke Baugenehmigungen vorliegen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit muss auf eine Vorberatung im zuständigen Ausschuss Kultur und Tourismus verzichtet werden.

 

Die zu benennenden Wege zweigen von der Straße Neuer Weg ab und sollten daher eine eigene Straßen-/Wegebezeichnung erhalten. Bei einer Fortführung der Bezeichnung Neuer Weg wäre die Hausnummernvergabe problematisch und damit das Auffinden der Häuser insbesondere für Notfallfahrzeuge.

 

Üblicherweise wird in den Außenortschaften der Marktstadt Waldbröl bei Straßenbenennungen auf eine vorhandene Gewannenbezeichnung Bezug genommen. Die Gewannenbezeichnung in diesem Bereich lautet „Im Schalthöfers Garten“. Da „Schalthöfer“ noch ein gebräuchlicher und markanter Name lebender Personen ist, sollte auf eine Straßenbezeichnung mit dem Wort „Schalthöfer“ verzichtet werden.  Straßennamen mit dem Wort „Garten“ sind in Bröl /Thierseifen mit den Bezeichnungen Glockengarten und Über dem Garten bereits vorhanden.

 

Eine Rücksprache mit dem Katasteramt des Oberbergischen Kreises hat ergeben, dass eine andere eindeutige Lage- bzw. Gewannenbezeichnung, die ggf. auch noch im Alltag benutzt würde, dem Gebiet demnach nicht zuzuordnen ist. In der Ortschaft Bröl überwiegen relativ neutrale Straßennamen wie Felsenweg, Quellenweg, Am Dreieck oder Neuer Weg. Daher bietet es sich an, auch für die beiden Straßen einen Namen dieser Art zu vergeben.


 

Als mögliche Straßenbezeichnungen werden nachfolgende Benennungen vorgeschlagen:

 

  1. Weg / Straße Flurstück 8 und 385 (blau)

a)      Gartenweg um die vorhandene alte „Garten“-Bezeichnung weiter zu führen.

b)     Bröler Garten um die vorhandene alte „Garten“-Bezeichnung weiter zu führen.

c)      Sonnenwiese aufgrund der Südhanglage und der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Die Bezeichnungen Sonnengarten, Sonnenhang, Sonnenwinkel, Sonnenberg, Sonnenanger gibt es bereits in anderen Ortschaften und kommen daher nicht in Frage.

 

  1. Weg / Straße Flurstück 163 (gelb)

d)     Bröler Berg  in Anlehnung an die vorhandenen Straßenbezeichnungen Brölufer, Brölerhütte und Oberbrölstraße.

 

e)      Zum Aspen aufgrund des Wegeverlaufes, der in nördliche Richtung Aspen führt


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Markstadt Waldbröl beschließt

 

  1. den Weg/ die Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück 8 und 385 im Lageplan blau dargestellt   ……….   zu benennen.

 

  1. den Weg/ die Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 163 im Lageplan gelb dargestellt ……….   zu benennen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

1 Lageplan


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Strassenbenennung (280 KB)