Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung (Stellvertretung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin) beinhaltet die folgende Regelung: Für den Fall, dass der Bürgermeister / die Bürgermeisterin und der / die allgemeine Vertreter/-in verhindert sind, bestellt der Rat durch Beschluss weitere Vertretungsberechtigte.
Durch Beschluss des Rates vom 25.09.2013 wurden als weitere Vertretungsberechtigte nacheinander die Stadtkämmerin, Städt. Oberverwaltungsrätin Anja Brauer und der Städt. Oberverwaltungsrat Rolf Knott bestellt. Da Herr Knott in den Ruhestand tritt, schlägt die Verwaltung vor, den Städtischen Verwaltungsrat Eckhard Becker, als weiteren Vertretungsberechtigten nach Frau Brauer zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl bestellt gem. § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl den Städt. Verwaltungsrat Eckhard Becker als weiteren Vertretungsberechtigten nach der Stadtkämmerin Frau Brauer.
In Vertretung
Gez.
(Domke)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||