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Sachverhalt: Die Gemeinden sind gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) ab dem Haushaltsjahr 2021 verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept aufzustellen.
Die in diesem Konzept aufgeführten Maßnahmen entsprechen der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt das Straßen- und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl für das Jahr 2021.
Im Auftrag
( Hartmut Schröder ) Anlagen:
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