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Sachverhalt:
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 61, Flurstücke Nr. 51 und 83 in Waldbröl, Mühlenberg, beantragt die Baulandausweisung für die Parzelle 83, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt wird und somit die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Aufstellung einer sogenannten „Ergänzungssatzung“ aufweist. Die Eltern des Antragstellers möchten dort ein Einfamilienhaus errichten.
Nach Auffassung der Verwaltung kann durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung hier ein optimaler städtebaulicher Abschluss des im Zusammenhang bebauten Ortsteils erreicht werden.
Die Parzellen 51 und 83 bilden optisch ein einheitliches Bild, weil sie derzeit gemeinsam als Hausgrundstück genutzt werden und auch durch eine Bepflanzung vom übrigen Außenbereich abgegrenzt werden. Dabei befindet sich die Parzelle 51 mit dem Wohnhaus Mühlenberg 12 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Mühlenberg“ der Stadt Waldbröl.
Die Baulandausweisung ist aber auch gerechtfertigt, weil der Außenbereich angrenzend nicht unbelastet ist. Südlich und westlich des Plangebiets befinden sich in erheblichem Umfang sehr viele Nebengebäude, die bereits zu einer erheblichen Zersiedelung der Landschaft beigetragen haben.
Die Satzung unterliegt der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der erforderliche Ausgleich soll über das städtische Ökokonto erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Waldbröl-West“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 61, Flurstück Nr. 83 in Waldbröl, Mühlenberg. Das Grundstück ist im Anlageplan rot markiert.
Anlagen:
Lageplan
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