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Sachverhalt:
Die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach liegt aktuell in der Fassung der 3. Ergänzungssatzung vom 25.03.2015 vor. Seinerzeit wurde u. a. das inzwischen bebaute Hausgrundstück „Hasenacker 4“ planungsrechtlich ausgewiesen.
Nordwestlich der Straße „Schraubenberg“ befinden sich die Wohnhäuser Schraubenberg 8, 10 und 12 außerhalb des Satzungsgebiets, während südöstlich dieser Erschließungsanlage das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 127 bereits mit einem geringen Teil innerhalb des Satzungsgebiets liegt, aber ansonsten ebenfalls als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.
Dem Grundsatz des gesetzlich definierten Vorrangs der Innenentwicklung folgend, schlägt die Verwaltung vor, entsprechend eines vorliegenden Antrags der Grundstückseigentümerin sowie der potenziellen Erwerber, die Parzelle 127 dergestalt in den Innenbereich einzubeziehen, dass sich unter Berücksichtigung der nordwestlich vorhandenen Bebauung hier ein städtebaulich sinnvoller geradliniger endgültiger Abschluss der Ortslage ergibt.
Das Satzungsgebiet wird durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt und erfüllt daher die Voraussetzungen zur Aufstellung einer „Ergänzungsatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Südöstlich der Straße „Schraubenberg“ könnten zwei neue Wohnhäuser innerhalb des Satzungsgebiets entstehen. Die Satzung unterliegt hier auch der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Ausgleich soll über das städtische Ökokonto erfolgen. Für die bereits bebauten Grundstücke besteht keine Ausgleichsverpflichtung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach im Bereich „Schraubenberg“. Das Satzungsgebiet ist im Anlageplan rot markiert.
Anlage:
Lageplan
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