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Sachverhalt:
Die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen in der Fassung der 4. Ergänzung vom 11.12.2019. Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl am 27.11.2019 beschlossene Aufstellung der 5. Ergänzungssatzung im Bereich „Kostengarten“ wird in Kürze öffentlich ausgelegt.
Südöstlich der Straße „Auf dem Heidchen“ befindet sich das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 38, Flurstück Nr. 286, welches mit dem Wohnhaus „Auf dem Heidchen 2“ bebaut ist. Dort plant der Eigentümer die Errichtung eines weiteren Wohnhauses und beantragt deshalb die Einbeziehung des gesamten Grundstücks in die Innenbereichssatzung für Niedergeilenkausen.
Da diese Parzelle durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs eindeutig geprägt wird, liegen die Voraussetzungen zur Erarbeitung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vor.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen im Bereich „Auf dem Heidchen“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 38, Flurstück Nr. 286. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.
Anlage:
Lageplan
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