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Sachverhalt:
Für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth soll die Bebauung südlich der Denklinger Straße im westlichen Ortsbereich fortgeführt werden. Der Eigentümer beantragt für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 86 zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit maximal jeweils einer Einliegerwohnung die Ausweisung von Bauland mit einer Bautiefe von 40 Metern, die sich an der vorhandenen Nachbarbebauung orientiert. Aktuell existiert für Wilkenroth eine Innenbereichssatzung in der Fassung der 4. Ergänzung vom 04.04.2020, die die Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 89, 90 und 113 nördlich der Denklinger Straße beinhaltete.
Die Parzelle 86 wird durch die bauliche Nutzung des nördlich und östlich angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt, so dass die Voraussetzungen zur Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vorliegen. Der Zulässigkeitsmaßstab lässt sich aus der vorhandenen Bebauung (Einzelhäuser, maximal zweigeschossig, maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude) eindeutig ableiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße“, Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 86. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.
Anlage: Lageplan
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