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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl trat mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 31.12.1976 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 101 wurde am 19.12.1990 rechtskräftig.
Die Nutzung des Campingparks Niederhof wurde im Jahr 2012 endgültig aufgegeben, wobei die südlichen Teile des Plangebiets seinerzeit baulich nicht umgesetzt und weiterhin landwirtschaftlich genutzt wurden.
Die Talaue des „Brölbachs“ wurde durch den Aggerverband renaturiert, der Teich im Hauptschluss zurückgebaut und eine Sekundäraue angelegt.
Eine Teilfläche des ehemaligen Campingparks soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Somit ist festzustellen, dass der noch bestehende Bebauungsplan Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl mit seinem gesamten Plangebiet nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen entspricht. Der Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich und muss deshalb aufgehoben werden. Dies erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 8 BauGB im förmlichen Verfahren.
Beschlussvorschläge:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlagen:
Begründung Umweltbericht (nur online) Umweltbericht – Karte 1 (nur online) Umweltbericht – Karte 2 (nur online) Artenschutzprüfung (nur online) Artenschutzprüfung – Protokoll (nur online)
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