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Vorlage - III/547/2021  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 "Campingpark" der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
21.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
23.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Aufhebung BP 101 Begründung  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte1  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte2  
Aufhebung BP 101 ASP Stufe1  
Aufhebung BP 101 ASP-Protokoll  

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Sachverhalt:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl trat mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 31.12.1976 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 101 wurde am 19.12.1990 rechtskräftig.

 

Die Nutzung des Campingparks Niederhof wurde im Jahr 2012 endgültig aufgegeben, wobei die südlichen Teile des Plangebiets seinerzeit baulich nicht umgesetzt und weiterhin landwirtschaftlich genutzt wurden.

 

Die Talaue des „Brölbachs“ wurde durch den Aggerverband renaturiert, der Teich im Hauptschluss zurückgebaut und eine Sekundäraue angelegt.

 

Eine Teilfläche des ehemaligen Campingparks soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Somit ist festzustellen, dass der noch bestehende Bebauungsplan Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl mit seinem gesamten Plangebiet nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen entspricht. Der Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich und muss deshalb aufgehoben werden. Dies erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 8 BauGB im förmlichen Verfahren.

 

 

 

 

 

 

 


 

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Beschlussvorschläge:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 


 

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Anlagen:

 

Begründung

Umweltbericht (nur online)

Umweltbericht – Karte 1 (nur online)

Umweltbericht – Karte 2 (nur online)

Artenschutzprüfung (nur online)

Artenschutzprüfung – Protokoll (nur online)

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebung BP 101 Begründung (3536 KB)      
Anlage 2 2 Aufhebung BP 101 Umweltbericht (2454 KB)      
Anlage 3 3 Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte1 (11373 KB)      
Anlage 4 4 Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte2 (11283 KB)      
Anlage 5 5 Aufhebung BP 101 ASP Stufe1 (2368 KB)      
Anlage 6 6 Aufhebung BP 101 ASP-Protokoll (898 KB)