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Sachverhalt:
Parallel zur Aufhebung des obsoleten Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl soll für einen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ aufgestellt werden.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 07.10.2020 einstimmig die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Konzepts des Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Ralf Maier, Köln, einen Förderantrag aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für 2021 zu stellen und einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
Der Förderantrag ist für das Programmjahr 2022 zu wiederholen, da er in 2021 seitens des Fördergebers nicht berücksichtigt werden konnte.
Der Bebauungsplanentwurf wurde durch das Büro Loth, Städtebau und Stadtplanung, Siegen, in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe „Grüner Winkel“, Nümbrecht, inzwischen erarbeitet und kann somit nunmehr in das formelle Bauleitplanverfahren gegeben werden.
Ziel des Bebauungsplans ist es, in einem Teilbereich des ehemaligen „Campingparks an der Klus“ eine neue Nutzung „Rollsportpark“ zu realisieren und Planungsrecht zu schaffen. Der Geltungsbereich des geplanten Rollsportparks soll als Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung „Anlage für sportliche Zwecke, Bikesport” ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist auf Grund der aktuellen Straßenplanung die verkehrliche Anpassung notwendig, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan gesichert wird. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ werden durch die verkehrliche Anpassung Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 110 „Brölerhütte/Niederhof“ überplant.
Neben den auszuweisenden Grünflächen für den „Rollsportpark“ soll straßenbegleitendes Grün aber auch eine Sukzessionsfläche im östlichen Bereich des Bebauungsplans ausgewiesen werden. Diese Fläche wird der natürlichen Entwicklung überlassen. Insgesamt ergibt sich somit eine positive Ökobilanz.
Es werden im Bebauungsplangebiet die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es an der Oberbrölstraße L 339 einen größeren Parkplatzbereich.
Die Belange der Wirtschaft „Zur Klus“ werden berücksichtigt. Hier können zusätzliche Flächen vor dem Haus bereitgestellt werden.
Einer Änderung des Flächennutzungsplans bedarf es nicht, weil hier lediglich die Zweckbestimmung der dargestellten Grünflächen angepasst werden soll.
Die Einzelheiten der Bauleitplanung können aus den beigefügten bzw. im Allris-Programm bereitgestellten Unterlagen entnommen werden. Enthalten ist auch eine Schallimmissionsprognose mit positivem Ergebnis.
Beschlussvorschläge:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlagen:
Planzeichnung Begründung Umweltbericht – nur online Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 – nur online ASP Protokoll – nur online Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFP) – nur online LFP Karte 1 – nur online LFP Karte 2 – nur online LFP Karte 3 – nur online Schallimmissionsprognose – nur online
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