Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptssatzung der Marktstadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) NRW und dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Zum Schutz der Mitarbeiter/-innen des Fachbereichs II/Ordnung (Außendienst) und die Vollziehungsbeamtin wurden stichsichere Schutzwesten beschafft. Hierdruch ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.241,41 € entstanden (Investitionsnummer „5.320.016.710.021 Betriebs- und Geschäftsausstattung Ordnungsamt 2021“). Die deckung der Mehrauszahlung erfolgte über die Investittionsnummer „ 5.000.083.710.021 Betriebs- und Geschäftsausstattung Feuerwehr 2021“.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktsstadt Waldbröl nimmt die überplanmäßige Auszahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 1.241,41 € zur Kenntnis
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