Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Aufgrund verschiedener Bürgeranträge hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2003 bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Diezenkausen sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes mehrheitlich beschlossen.
Es handelt sich um ein Baugebiet für die ortsansässige Bevölkerung zum Bau von fünf Ein- und Zweifamilienhäusern mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von knapp 1.000 m². Am südöstlichen Ortsrand von Diezenkausen soll die Erschließungsanlage „Erlenweg“ ab der Diezenkausener Straße hergestellt und verlängert werden. Die Anlage endet in einem Wendekreis, der auch für das dreiachsige Müllfahrzeug geeignet ist. Die Schmutzwasserentsorgung ist sichergestellt, die Entwässerung ist durch einen neuen Regenwasserkanal seitens der Vorhabenträger ebenso wie der Straßenbau sicherzustellen.
Durch eine gezielte reglementierte Gestaltung soll einer neuer Ortsrand geschaffen werden, der sich in das Gefüge des alten Ortes einfügt und das gesamte Ortsbild abrundet. Dies geschieht durch gestalterische Festsetzungen.
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl GRZ von 0,25 und eine Geschossflächenzahl GFZ als Höchstmaß von 0,45 festgesetzt. Ebenso werden maximal zulässige Trauf- und Firsthöhen ausgewiesen. Darüber hinaus sind in dem Dorfgebiet (MD) je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Unmittelbar an die bestehende Bebauung grenzend sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig, ansonsten Einzelhäuser.
Die Bezirksregierung Köln hat der Baulandausweisung aus Gründen der Raumordnung zugestimmt.
Diezenkausen stellt einen Denkmalbereich dar. Die vom Rat der Stadt Waldbröl am 15.03.2000 beschlossene Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung wird nunmehr parallel zu dieser Bauleitplanung durchgeführt. Durch die Einstufung der Ortsumgehung Waldbröl/Denklingen in den weiteren Bedarf bestehen auch hinsichtlich des möglichen Straßenbaus keine Bedenken mehr gegen die Aufstellung dieser Satzung.
Die Bauleitplanentwürfe sind dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
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