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Vorlage - III/601/2021  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BP 12C - Eichener Straße - Übersicht  

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 453, hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13b BauGB beantragt. Dieses Grundstück, welches südöstlich der „Eichener Straße“ liegt, grenzt im Nordosten, Südwesten und Nordwesten unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Eichen“ an. Aktuell existiert für den Bereich „Eichener Straße“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vom 04.08.2004, die die Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 452 südöstlich der Eichener Straße beinhaltete. Die geplante neue Teilfläche, die in einer Tiefe von ca. 35 m und einer Länge von ca. 137 m entlang der „Eichener Straße für eine Wohnbaulandentwicklung ausgewiesen werden soll, ist im Flächennutzungsplan vom 11.04.1990 der Marktstadt Waldbröl vollständig als Wohnbaufläche (W) dargestellt und war bereits Bestandteil des am 17.04.2002 aufgehobenen Bebauungsplanes Nr. 12 – Eichen.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 13b BauGB bis zum Ablauf des 31.12.2022 auch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Außenbereichsflächen, die unmittelbar an im Zusammenhang bebaute Ortsteile angrenzen und eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² aufweisen, dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geöffnet. Dies bedeutet, dass solche Bebauungspläne wie hier vorliegend ohne Umweltprüfung aufgestellt werden und auch nicht der Eingriffsregelung unterliegen. Mit diesen Verfahrensvereinfachungen soll Wohnbauland mobilisiert werden, weil in dieser Form nur Wohnnutzungen ausgewiesen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht dem Antrag auf Baulandausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 453 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Auftrag

 

 

Jan Kiefer

 


 


Anlage:

 

Übersichtsplan

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 12C - Eichener Straße - Übersicht (908 KB)