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Vorlage - III/602/2021  

 
 
Betreff: Einziehung des Wirtschaftsweges „Jacobsgarten" in Herfen, Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.11.2021 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Einziehung  
Lageplan zur Satzung  

Sachverhalt:
 

Der Weg 151 Jacobsgarten ist bisher noch als Wirtschaftsweg im Umlegungsverfahren Baumen-Herfen B97 ausgewiesen. Eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ist bisher nicht erfolgt. Aufgrund seiner Verkehrs- und Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke ist eine Widmung des Weges 151 „Jacobsgarten“ erforderlich.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat seiner Sitzung am 19.05.2021 beschlossen das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht den Weg 151 „Jacobsgarten“ einzuziehen, wurde am 16.7.2021 / 17.7.2021 im Lokalanzeiger öffentlich bekanntgegeben. Ein Plan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg 151 gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 zur Einsicht bereit.

 

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung beschlossen werden kann. Nach der Einziehung des Weges 151 Jacobsgarten“ erfolgt die Widmung für den öffentlichen Verkehr.

 


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 „Jacobsgarten“ in Waldbröl, Herfen einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte Satzung zu erlassen. Im Anschluss an die Wegeeinziehung erfolgt die Widmung für den öffentlichen Verkehr.

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 

Anlage

Satzung mit Lageplan

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Einziehung (195 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan zur Satzung (519 KB)