Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes sollen bis Ende 2021 alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut sein. Da eine Vielzahl von Haltestellen aufgrund sehr geringer Fahrgastzahlen keine Verkehrsbedeutung haben, hat der Oberbergische Kreis auf der Grundlage der Anzahl der Ein- und Aussteiger eine Prioritätenliste gefertigt. Hieraus ergibt sich für Waldbröl, dass von 78 Haltestellen 11 Haltestellen barrierefrei umzubauen sind, da hier die Fahrgastzahlen größer 50 sind. Unter Einbeziehung des Feinkonzeptes „Errichtung von Mobilstationen im Oberbergischen Kreis“ und unter Berücksichtigung zukünftiger Baumaßnahmen schlägt die Verwaltung für folgende Haltestellen den barrierefreien Umbau vor:
Darüber hinaus ist der Busbahnhof an der Brölbahnstraße ebenfalls nicht barrierefrei und ist zukünftig als zentrale Mobilstation auszubauen. Wegen der finanziellen Größenordnung und der baulichen Dimension sollte dieser Umbau gesondert beantragt werden. (Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung) Für die fünf Haltestelle und den ZOB wäre zunächst bis zum 31.03.2022 ein Einplanungsantrag nach dem ÖPNV-Gesetz NRW beim NVR zu stellen. Nach der Einplanungsmitteilung kann dann ein Förderantrag auf der Grundlage einer Entwurfsplanung gestellt werden. Die Förderquote beträgt 90 %.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss Bauen und Verkehr nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Einplanungsanträge für den barrierefreien Ausbau von fünf Bushaltestellen sowie für den ZOB entsprechend der Vorlage bei den Nahverkehrsverbund Rheinland zu stellen.
Im Auftrag
Kiefer
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