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Vorlage - 60/250/2006  

 
 
Betreff: 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.01.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 17.10.2005 die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich des Gewerbeparks Hermesdorf II beschlossen.

 

Diese Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt den neuesten Stand der Ausführungsplanung des Gewerbeparks einschließlich der geänderten Grunderwerbssituation. Dies bedingt auch Änderungen im Bereich der Regenrückhaltung und ermöglicht die Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes erfolgte in der Zeit vom 21.11.2005 bis einschließlich 21.12.2005. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt.

 

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes Gummersbach, vom 06.12.2005 in Verbindung mit der Stellungnahme vom 21.07.2005:

 

Aus Sicht der Fachbereiche Gewässerunterhaltung und –entwicklung des Aggerverbandes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgende Anmerkungen Beachtung finden: Die Absprachen vom Ortstermin am 25.08.2004 bzw. vom Besprechungstermin am 16.03.2005 bezüglich der naturnahen Gestaltung des Langenbach Siefens (Verlegung des Siefens im Bereich des unteren Teiches in den Nebenschluss) und der Ausgleichsmaßnahme (Erneuerung Durchlass L 339) sollten weiterhin Gültigkeit haben. Das geplante Regenrückhaltebecken sollte im Nebenschluss zum Langenbach Siefen errichtet werden, wobei die Einleitungswassermenge sich an den Vorgaben des Merkblattes BWK M 3 orientieren sollte. Ausgleichsmaßnahmen im Bereich zwischen dem unteren Teich und der L 339 (z.B. Entfichtung, Offenlegung Siefen), die bisher nicht möglich waren (Bereich lag bisher außerhalb des Plangebietes), sollten bei der weiteren Bauleitplanung berücksichtigt und frühzeitig mit dem Aggerverband abgestimmt werden.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Trinkwasser des Aggerverbandes wird mitgeteilt, dass dieser Bereich von der Rohrstrecke 14 (Randgebiet) betroffen ist. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind zu beachten.

 

Aus Sicht der Abwasserbehandlung bestehen keine Bedenken.

 

 

  1. Stellungnahme des Herrn Helmut Dresbach, Waldbröl-Thierseifen, vom 20.12.2005 in Verbindung mit Schreiben vom 18.07.2005:

 

Herr Dresbach bekräftigt seine Stellungnahme vom 18.07.2005, die folgenden Inhalt hatte:

 

a)      Herr Dresbach verweist auf seine bisherigen Eingaben bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes, vor allem im Jahre 2000. Da ihm Zusagen im Sinne der §§ 180 und 181 BauGB gemacht wurden, denen man bis heute nicht nachgekommen ist, bringt er nochmals sein Unbehagen zum Ausdruck.

 

b)      Herr Dresbach erhebt Bedenken gegen die Erschließungsstraße zwischen dem geplanten Gewerbepark Hermesdorf II und der L 339, da ihm wiederum Flächen verlorengehen (ca. max. 3.500 m²) und seine Bewirtschaftungseinheit durch die neue Straße erheblich beeinträchtigt wird.

 

c)      Die Verlagerung der Regenrückhaltetechnik in den östlichen Teich wird aus ökologischer Sicht für nicht ausgleichbar gehalten. Dieser Teich wurde ursprünglich als schützenswert erachtet und Gleiches auch so von den Naturschutzverbänden gefordert.

 

d)      Herr Dresbach fragt nach dem Grund der damals erfolgten Brunnensanierung seitens des Straßenbaulastträgers, da dieser Brunnen aufgrund der Planänderung nun aufgegeben wird. Diese Investition der Steuergelder hätte sinnvoller eingesetzt werden können.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass den Stellungnahmen der Fachbereiche Gewässerunterhaltung und –entwicklung sowie des Fachbereiches Trinkwasser vollinhaltlich gefolgt wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Herrn Helmut Dresbach:

 

a)      Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Aufstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) und der Gewährung eines Härteausgleichs (§ 181 BauGB) zur Kenntnis. Jedoch ist auch seitens der Stadt Waldbröl darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verhandlungen stattgefunden haben und auch weiterhin Einigungsvorschläge (z.B. Bereitstellung von zusätzlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen) unterbreitet werden. Dem Hauptanliegen des Herrn Dresbach, nämlich den Erhalt seiner Flächenpotentiale, wird somit entsprochen und seine im Eigentum befindlichen Flächen mit Ausnahme der Straßentrasse wieder als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Insofern werden ca. 5,2 ha Fläche für die Landwirtschaft im Bestand gesichert. Lediglich für die Verbesserung der öffentlichen Verkehrserschließung ist ein Flächenbedarf von ca. 3.500 m² von den Eigentumsflächen des Herrn Dresbach zwingend erforderlich.

 

b)      Der Stadtrat stellt fest, dass die geplante Verbindungsstraße zur L 339 als Entlastungsstraße des Verkehrs zum bisher einzigen Anschluss des Gewerbeparks Hermesdorf I – II an die B 256 dienen soll. Diese Anbindung ist auch für Notfalleinsätze bei Sperrung der ersten Zufahrt notwendig. Es können die Verkehrsströme unter anderem in/von Richtung Wiehl/Nümbrecht auf kürzerer Streckenführung zum Gewerbepark geführt und eine Entflechtung der Verkehrsströme auf der B 256 erreicht werden.

 

Entsprechend einer optimierten Verkehrstrasse sind maximal ca. 3.500 m² der landwirtschaftlichen Flächen des Herrn Dresbach zu erwerben oder zu tauschen. Ersatzflächen größeren Umfanges können ihm ggf. in direkter Nähe angeboten werden.

 

Bezüglich der Beeinträchtigung der Bewirtschaftungseinheit durch die neue Straße ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Straße überwiegend auf der Trasse eines gemeindlichen Wirtschaftsweges errichtet werden soll, der bisher die zu bewirtschaftenden Flächen von Herrn Dresbach auch getrennt hat. Außerdem wird die neue Straße so hergerichtet, dass ebene Verknüpfungen zwischen seinen Flächen zur direkten Bewirtschaftung weiterhin vorhanden sein werden.

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich seiner Bedenken insgesamt zurück, weil die Anbindung des Gewerbeparks Hermesdorf an die überregionale Verkehrsachse L 339 aus den genannten Gründen zwingend erforderlich und die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen minimal ist.

 

c)      Der Stadtrat stellt fest, dass gerade aufgrund der bisher gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen mit Herrn Dresbach eine Verlagerung der Regenrückhalteeinrichtungen vorgenommen werden musste, die an dem nun geplanten Standort sowohl von der technischen Realisierbarkeit als auch von der ökologischen Beeinträchtigung die optimierte Alternative darstellt. Der nun geplante Standort weist allerdings einen höheren Eingriff in Boden, Natur und Landschaft auf als der bisher geplante Standort für die Flächen auf den Grundstücken Dresbach. Jedoch wurde in einem Ortstermin am 25.08.2004 mit Vertretern des NABU/OBN Ortsverein Waldbröl, der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sowie des Aggerverbandes einvernehmlich abgestimmt, dass der nun gewählte Standort unter Berücksichtigung der verschiedensten Belange ein geeigneter ist, der auch mit den vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ausgleichbar ist.

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Inanspruchnahme des östlichen Teiches deshalb als unbegründet zurück.

 

d)      Der Stadtrat stellt fest, dass nach Rücksprache beim Straßenbaulastträger (Straßen NRW) dort keine Sanierung des Brunnens bekannt ist. Da keine öffentlichen Belange zur Betreibung bzw. Sicherung dieser Einrichtung erkennbar sind und im bisherigen Verfahren auch keine Belange geäußert wurden, gibt es kein planerisches Ziel, diese Wasserversorgung auf städtischem Gebiet weiterhin zu sichern.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Herrn Dresbach zur Kenntnis und stellt die Entbehrlichkeit des Brunnens fest.

 

 

Beschluss zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich des Gewerbeparks Hermesdorf II gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.