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Sachverhalt:
In seinen Sitzungen am 26.04.2021 sowie am 21.06.2021, verbunden mit einer Ortsbesichtigung, hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit einer Baulandausweisung in Form eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 525 vorgenommen werden kann.
Hintergrund für die Überlegungen war die Anfrage des Eigentümers der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstücke Nr. 524 und Nr. 525, da die zuständige Bauaufsichtsbehörde des OBK eine Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereichs als unzulässige sog. Hinterlandbebauung ablehnt.
Basierend auf den Niederschriften der genannten Sitzungen wurde die Verwaltung beauftragt, eine städtebaulich sinnvolle Lösung zu ermitteln. Ein möglicher Entwurf für eine Entwicklung ist der Anlage beigefügt und sieht zwingend die Einbeziehung der angrenzenden Nachbargrundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstücke Nr. 146, Nr. 187, Nr. 252, Nr. 524 und Nr. 525 vor.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstücke 146, 187, 252 wurde eindeutig festgestellt, dass dieser Eigentümer keinerlei Veränderungen an seinen Grundstücken wünscht und den derzeitigen Status quo seiner Flächen beibehalten möchte.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Verwaltung eine sinnhafte städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes ohne die realistische Umsetzungsmöglichkeit dieses Vorhabens nicht mehr gegeben.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der ablehnenden Haltung von einem der zwei vorhandenen Grundstückseigentümer und der damit nicht mehr gegebenen Realisierungsfähigkeit einer städtebaulich sinnhaften Bauleitplanung der genannten Flächen, lehnt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens im Bereich der Feldstraße in Waldbröl ab.
Im Auftrag
Jan Kiefer
Anlage:
Übersichtsplan
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