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Sachverhalt: Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW und dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu bringen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird eine entsprechende Aufstellung tabellarisch beige-fügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl die überplanmäßigen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021 bis zu einem Betrag von 15.000,00 € gemäß der zur heutigen Sitzung eingereichten Übersicht zur Kenntnis zu nehmen und den Betrag oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 € zu genehmigen.
Im Auftrag
(Anja Brauer) Stadtkämmerin Anlagen: 1
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