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Sachverhalt: Gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat zu beschließen. Als Tischvorlage werden vorgelegt:
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Stellenplan 2022. b) Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen, die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises und der Entscheidungen zu den Anträgen der Fraktionen.
Anlagen: werden als Tischvorlagen verteilt
I.A. (Anja Brauer)
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