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Sachverhalt:
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nr. 212 und 352 plant in dem Bereich der beiden Grundstücke die Neuerrichtung einer Lagerhalle zur Erweiterung seines bestehenden Betriebes. Der Betrieb, welcher sich über weitere Grundstücke erstreckt, liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II". Dieser besteht in der Fassung der 13. Änderung vom 21.07.2010. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Mit der Neuplanung werden jedoch die Baugrenzen im nördlichen Grundstücksbereich um 22 m an der weitesten und um 11m an der kürzesten Seite überschritten.
Im Rahmen der 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" beantragt der Eigentümer nunmehr die überbaubaren Grundstücksflächen an die Planung anzupassen. Die neu zu ziehende Baugrenze soll dem gestiegenen Bedarf des Betriebes an Erweiterungsbauten bei gleichzeitig optimaler Ausnutzung des Betriebsgrundstückes Rechnung tragen.
Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht dem Antrag auf Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nr. 212 und 352 durch die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlagen:
Übersichtsplan Vorentwurfsplanung
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