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Vorlage - III/668/2022  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 101A "Rollsportpark Klus" der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
24.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.01.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BP 101A Rollsportpark Klus Planzeichnung Offenlage  
BP 101A Rollsportpark Klus Begründung Offenlage  
BP 101A Rollsportpark Klus Umweltbericht Offenlage  
BP 101A Rollsportpark Klus ASP Stufe1  
BP 101A Rollsportpark Klus ASP-Protokoll  
BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 1 - Ausgangszustand; reale Flächennutzungen und Biotoptypen  
BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 2 - Festsetzungen des BP 101 und BP 110 im Bereich BP 101A  
BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 3 - Planung; landschaftspflegerische Maßnahmen  
BP 101A Rollsportpark Klus Schallimmisionsprognose  
Oberbodenunteruschung  

Sachverhalt:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2021 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, in einem Teilbereich des ehemaligen "Campingparks an der Klus" eine neue Nutzung "Rollsportpark" zu realisieren und Planungsrecht zu schaffen. Der Geltungsbereich des geplanten Rollsportparks soll als Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Anlage für sportliche Zwecke, Bikesport" ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist auf Grund der aktuellen Straßenplanung die verkehrliche Anpassung notwendig, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan gesichert wird. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A "Rollsportpark Klus" werden durch die verkehrliche Anpassung Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 110 "Brölerhütte/Niederhof" überplant.

 

Neben den auszuweisenden Grünflächen für den "Rollsportpark" soll straßenbegleitendes Grün, aber auch eine Sukzessionsfläche im östlichen Bereich des Bebauungsplans ausgewiesen werden. Diese Fläche wird der natürlichen Entwicklung überlassen. Insgesamt ergibt sich somit eine positive Ökobilanz.

 

Es werden im Bebauungsplangebiet die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es an der Oberbrölstraße L 339 einen größeren Parkplatzbereich.

 

Die Belange der Wirtschaft "Zur Klus" werden berücksichtigt. Hier können zusätzliche Flächen vor dem Haus bereitgestellt werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mittels Information im Stadtbauamt in der Zeit vom 29.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 16.09.2021 frühzeitig beteiligt. Die Stellungnahmen konnten bis zum 29.10.2021 abgegeben werden. Zwei planungsrelevante Eingaben liegen vor.

 

1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 28.10.2021          und vom 20.12.2021

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Im Rahmen der fhzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass im Zuge der Konkretisierung des Planverfahrens die näheren Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Verwaltungsvorschrift Artenschutz und die Handlungsempfehlung Artenschutz zu beachten sind.

 

Um Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich auszuschließen, sollte in der verbindlichen Bauleitplanung als Vermeidungsmaßnahme festgesetzt werden, dass eine Baufeldräumung (Gehölzfällungen bzw. rodungen) nur außerhalb der Brutzeit erfolgen darf.

 

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass es sich bei der renaturierten Brölaue, unmittelbar an den BP 101A angrenzend, um Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft handelt. Eine wirksame funktionale Trennung der Brölaue vom geplanten „Bikerpark“lt der Oberbergische Kreis im Interesse einer ungestörten, naturnahen Gewässerentwicklung, aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit für geboten. Aufgrund der exponierten Lage des BP 101A und des räumlichen Umfeldes wird eine naturnahe Gestaltung und visuelle Einbindung des „Bikerparks“ in die umgebende Landschaft empfohlen.

 

Der Landrat weist darauf hin, dass der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises in der Sitzung am 15.11.2021 über die Planung beraten wird.

 

Gewässerschutz

 

Gegen das Vorhaben bestehen aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken, da sich das Vorhaben nicht im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet, Wasserschutzgebiet oder in Gewässernähe befindet.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes 101 A keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgendes berücksichtigt wird:

 

Sollte bei der Errichtung der neuen Straße und der Fahrradstellplätze eine Entwässerung in die Bröl geplant werden, so ist dafür ein entsprechender wasserrechtlicher Erlaubnisantrag frühzeitig der UWB vorzulegen. Das anfallende Niederschlagswasser auf den Flächen des Rollsportparks sollte nach Möglichkeit über die belebte Bodenzone flächig zur Versickerung gebracht werden. Auf Sickerschächte oder Rigolen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Sollte diese Niederschlagswasserbeseitigung bei der weiteren Planung doch zur Ausführung kommen, so bedarf dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit der UWB frühzeitig abzustimmen ist.

 

Bodenschutz

 

Die Untere Bodenschutzbehörde gibt folgende Hinweise:

 

1. In der Begründung und im Umweltbericht sollte auf die spezielle örtliche Situation im Untergrund eingegangen werden. Das Gebiet des ehem. Campingparks wurde in weiten Teilen ab ca. 1935 bis in die 1980er Jahre mit unbekanntem Boden-/Bauschutt-Material aufgefüllt, terrassiert und bebaut, teil-/ versiegelt. Von welchen Maßnahmen das großflächig aufgefüllte Bodenmaterial, der Bauschutt, Straßenaufbruch, Müll usw. stammt, ist nicht dokumentiert. Das terrassierte Gelände im Bereich des geplanten „Rollsportpark Klus“ ist im Süden 0 - 2,2 m und in der Mitte 0 - 1,2 m angeschüttet (Bodenmaterial, untergeordnet Bauschutt).

 

Das aufgefüllte Gelände wurde 2013 wegen Anhaltspunkten auf schädliche Bodenveränderungen als altlastverdächtige Altablagerung in das Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK aufgenommen. Im Plangebiet wurden 2015 - 2019 eine orientierende Gefährdungsabschätzung und weiteren Untersuchungen des Untergrundes durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine unbedenkliche Nutzungsmöglichkeit als „Kinderspielfläche“ (Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser) festgestellt. Dieser Bereich wurde 2019 mit dem Status „Verdacht ausgeräumt“ nachrichtlich im Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK eingetragen.

 

2. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist eine Kennzeichnung dieses Bereiches des ehemaligen Campingplatzes gemäß „Altlastenerlass NRW“ in den Planunterlagen vorzusehen.

 

3. Bei Tiefbaumaßnahmen auf dem aufgeschütteten Gelände ist damit zu rechnen, dass abfallrechtlich relevantes Bodenmaterial anfällt, das nur unter bestimmtem Bedingungen vor Ort wiederverwertet werden kann.

 

4. Ortsfremdes Bodenmaterial, das bei Tiefbaumaßnahmen im Rollsportpark eingebaut werden soll (z. B. bei Anlage des Dirtparks), sollte aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche die Vorsorgewerte der BBodSchV und ergänzend die Z0-Werte der LAGA TR Boden 2004 einhalten.

 

5. Für eine Teilfläche des Plangebietes wird „Weideland“ ausgewiesen. Hier befindet sich heute überwiegend eine Straße. Es ist davon auszugehen, dass der Straßenaufbau abfallrechtlich ordnungsgemäß behandelt werden muss. Außerdem wird es einen Bodenauftrag geben müssen, damit hier eine Weide entstehen kann. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist ohne eine Bodenuntersuchung keine Nutzungsänderung

möglich.

 

6. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass auf der Teilfläche „Weideland“ eine Entsiegelungsmaßnahme auf 876 m² durchgeführt werden kann, die im Ökokonto der Stadt Waldbröl - bei vollständiger Beseitigung des Straßenaufbaus und Wiederherstellung eines natürlichen Bodentyps (Pseudogley-Parabraunerde) - als Rekultivierung mit Bodenpunkten bewertet werden kann.

 

Immissionsschutz

 

Dem vorbeugenden Immissionsschutz wurde Rechnung getragen, da eine Schallimmissionsprognose in Auftrag gegeben wurde, die die Beeinträchtigungen der umliegenden Wohnbebauungen im Zusammenhang mit der Nutzung des „Rollsportparks Klus“ untersuchte. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Auswirkungen durch erhöhte Schallimmissionspegel für die angrenzende Nutzung „Wohnen“ geben wird. Es müssen demnach keine Maßnahmen zur Kompensation von Immissionen und Emissionen getroffen werden.

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Grundsätzlich bestehen gegen die Aufstellung des BP 101 A aus polizeilicher Sicht keine Bedenken.

 

Jedoch gehen aus polizeilicher Sicht größte Gefahrenmomente aus den geplanten Parkflächen im Innenkurvenbereich mit Queraufstellung hervor. Dies solle gegebenenfalls überarbeitet und nach einer verkehrssicheren Lösung gesucht werden.

 

Zusätzlich wird empfohlen, auch sofort in der Planung eine Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung im Bereich der Überquerungshilfe einzuplanen, um auch eine dortige Einfahrt mit Kfz zu unterbinden oder zumindest zu erschweren.

 

 

2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 29.10.2021

 

Entsorgung von Schmutzwasser

 

Das Abwasserwerk teilt mit, dass im Plangebiet ein öffentlicher Schmutzwassersammler vorwiegend auf dem geplanten Betriebsweg verläuft. Wie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 101A zu entnehmen ist, werden im geplanten Gebiet des „Rollsportpark Klus“ jedoch keine Schmutzwässer anfallen, da keine Hochbaumaßnahmen stattfinden sollen.

 

Entsorgung von Niederschlagswasser

 

Wie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 101A zu entnehmen ist, soll das im geplanten Gebiet des „Rollsportparks Klus“ anfallende Niederschlagswasser vor Ort mittels geeigneter Mulden-Rigolensysteme versickert werden. Mit der Art der geplanten Oberflächenwasserentsorgung erklärt sich das Abwasserwerk einverstanden. Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass die hierzu ggfs. einzuholenden wasserrechtlichen Erlaubnisse bei der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises zu beantragen sind.

 

Anmeldung zur Erweiterung des Bebauungsplangebietes zwecks Errichtung eines Regenrückhaltebeckens

 

Für das in dem Teileinzugsgebiet der Ortslage „Eichen“ anfallende Niederschlagswasser, welches derzeit über die Einleitungsstellen E 13 (Bereich hinter der „Klus“) und E 14 (Bereich Mitte Diezenkausen) in den Brölbach eingeleitet wird, wird aufgrund der Größe des Einzugsgebietes eine Rückhaltung mit gewässerverträglicher Drosselung erforderlich. Im Ergebnis einer vorangegangenen Standortuntersuchung stellt hierfür das Flurstück Nr. 21 (gelegen an der Turnerstraße – nördlich von Diezenkausen) die am besten geeignete Lage dar. Hierzu liegt eine Stellungnahme des Ingenieurbüros Fischer Teamplan vom 22.10.2021 vor. Das Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl stellt deshalb vor dem Hintergrund des zuvor geschilderten Bedarfs zur Errichtung des Regenrückhaltebeckens „Eichen“ den Antrag, das geplante Gebiet für den Bebauungsplan Nr. 101A um die für das zu errichtende Beckenbauwerk erforderliche Fläche zu erweitern.

 

 

 

 

 

 

 


 


Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der „Brölaue“ von geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

 


 


Anlagen:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht nur online

Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 nur online

ASP Protokoll nur online

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) nur online

LFB Karte 1 nur online

LFB Karte 2 nur online

LFB Karte 3 nur online

Schallimmissionsprognose nur online

Oberbodengutachten nur online
 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 101A Rollsportpark Klus Planzeichnung Offenlage (5460 KB)      
Anlage 2 2 BP 101A Rollsportpark Klus Begründung Offenlage (3077 KB)      
Anlage 3 3 BP 101A Rollsportpark Klus Umweltbericht Offenlage (1596 KB)      
Anlage 4 4 BP 101A Rollsportpark Klus ASP Stufe1 (2368 KB)      
Anlage 5 5 BP 101A Rollsportpark Klus ASP-Protokoll (898 KB)      
Anlage 6 6 BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 1 - Ausgangszustand; reale Flächennutzungen und Biotoptypen (11458 KB)      
Anlage 7 7 BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 2 - Festsetzungen des BP 101 und BP 110 im Bereich BP 101A (11684 KB)      
Anlage 8 8 BP 101A Rollsportpark Klus LFB Karte 3 - Planung; landschaftspflegerische Maßnahmen (6778 KB)      
Anlage 9 9 BP 101A Rollsportpark Klus Schallimmisionsprognose (5150 KB)      
Anlage 10 10 Oberbodenunteruschung (5170 KB)