Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/669/2022  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 "Campingpark" der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
24.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Aufhebung BP 101 Begründung Offenlage  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht Offenlage  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte1  
Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte2  
Aufhebung BP 101 ASP Stufe1  
Aufhebung BP 101 ASP-Protokoll  

Sachverhalt:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2021 einstimmig die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 101 "Campingpark" der Stadt Waldbröl trat mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 31.12.1976 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 101 wurde am 19.12.1990 rechtskräftig.

 

Die Nutzung des Campingparks Niederhof wurde im Jahr 2012 endgültig aufgegeben, wobei die südlichen Teile des Plangebiets seinerzeit baulich nicht umgesetzt und weiterhin landwirtschaftlich genutzt wurden.

 

Die Talaue des "Brölbachs" wurde durch den Aggerverband renaturiert, der Teich im Hauptschluss zurückgebaut und eine Sekundäraue angelegt.

 

Eine Teilfläche des ehemaligen Campingparks soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A "Rollsportpark Klus" einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Somit ist festzustellen, dass der noch bestehende Bebauungsplan Nr. 101 "Campingpark" der Stadt Waldbröl mit seinem gesamten Plangebiet nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen entspricht. Der Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich und muss deshalb aufgehoben werden. Dies erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 8 BauGB im förmlichen Verfahren.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mittels Information im Stadtbauamt in der Zeit vom 29.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 16.09.2021 frühzeitig beteiligt. Die Stellungnahmen konnten bis zum 29.10.2021 abgegeben werden. Eine planungsrelevante Eingabe liegt vor.

 

 

Stellungnahmen Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 28.10.2021 und 20.12.2021

 

Gegen die Planänderung bzw. Aufhebung bestehen seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die folgenden Hinweise Berücksichtigung finden:

 

1. In der Begründung und im Umweltbericht sollte auf die spezielle örtliche Situation im Untergrund eingegangen werden.

 

Das Gebiet des ehem. Campingparks wurde in weiten Teilen ab ca. 1935 bis in die 1980er Jahre mit unbekanntem Boden-/Bauschutt-Material aufgefüllt, terrassiert und bebaut, teil-/ versiegelt. Von welchen Maßnahmen das großflächig aufgefüllte Bodenmaterial, der Bauschutt, Straßenaufbruch, Müll usw. stammt, ist nicht dokumentiert. Der Untergrund im Bereich der Aue des Brölbaches ist 1,2 - 2,6 m mit Bodenaushub aufgefüllt, der erhebliche Anteile an Bauschutt, Straßenaufbruch sowie anderen Fremdmaterialien besitzt. Das Gelände im Bereich der Terrassen ist im Süden 0 - 2,2 m und in der Mitte 0 - 1,2 m angeschüttet (Bodenmaterial, Bauschutt).

Nach Schließung des vermüllten und verwüsteten Campingplatzes wurde die gesamte Brachfläche 2013 als altlastverdächtige Fläche in das Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK aufgenommen.

 

In Verbindung mit einer geplanten Rekultivierung für das Campingplatzgelände („Gewässerentwicklung Bröl“ und „Freizeitfläche Stadt Waldbröl“) wurden 2015 - 2019 orientierenden Gefährdungsabschätzungen und weiteren Untersuchungen des Untergrundes

durchgeführt. Der oberhalb der Aue gelegene aufgeschüttete Terrassenbereich erwies sich als unbedenklich für die geplante Freizeitnutzung. Im Untergrund des Auenbereiches und im Teichschlamm wurden aber teilweise hohe Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK; Bauschutt, Straßenaufbruch; nicht eluierbar) und erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Aus den Ergebnissen war eine Grundwassergefährdung nicht abzuleiten, so dass das Material vor Ort verblieben ist. Eine mit PAK belastete Asphaltschicht und Schlamm des ehem. Angel- und Schwimmteiches, der eine eluierbare MKW-Belastung aufwies, wurden ordnungsgemäß entsorgt. Unbedenklicher Teichschlamm dient als Abdeckung eines Landschaftsbauwerkes, das über dem alten Verlauf des Brölbaches angelegt wurde. Der ehemalige Teich ist nach seiner Sanierung als Sekundäraue und neuer Brölbach entwickelt worden. In die übrige geräumte Geländeoberfläche wurde teilweise abgeschobener ehem. Oberboden und gemulchter Grünschnitt eingearbeitet, teilweise wurde sie als Rohboden belassen.

 

Nach Abschluss der Rekultivierung ist im gesamten Bereich des ehem. Campingplatzes aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine unbedenkliche Nutzung als Brachfläche oder als „Park- und Freizeitanlage“ (Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser) möglich.

 

Da das hauptsächlich mit PAK belastete Material (Auffüllung mit Fremdbestandteilen) überwiegend im Plangebiet verblieben ist (stationär autochthon sowie im Randbereich, u.a. im Bereich des ehemaligen Brölbettes als Aufschüttung bzw. Wall), ist bei Tiefbaumaßnahmen mit abfallrechtlich relevantem Aushubmaterial zu rechnen, das ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu beseitigen ist.

 

Zukünftig sind sämtliche Eingriffe in den Untergrund des ehem. Campingplatzes oder eine Nutzungsänderung nur mit fachgutachterlicher Begleitung in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde zulässig.

 

2. Bei einer Anpassung des Flächennutzungsplanes ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine Kennzeichnung des Bereiches des ehemaligen Campingplatzes gemäß „Altlastenerlass NRW“ in den Planunterlagen vorzusehen. Im Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK sind derzeit die Gesamtfläche und vier Teilflächen nachrichtlich eingetragen.

 

3. Gemäß der Digitalen Bodenbelastungskarte kann z. Z. nicht ausgeschlossen werden, dass im Plangebiet außerhalb der im Altlast-Verdachtsflächenkataster eingetragenen Fläche die Schwermetallgehalte an Nickel, Cadmium und Zink die Vorsorgewerte nach BBodSchV überschreiten. Eine Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine Gefahrensituation zu erwarten wäre, ist nicht zu besorgen. Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte im Plangebiet verbleiben.


 


Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht in vollem Umfang der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die Hinweise werden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen.

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 


Anlagen:

 

Begründung

Umweltbericht nur online

Umweltbericht Karte 1 nur online

Umweltbericht Karte 2 nur online

Artenschutzprüfung (ASP) nur online

ASP Protokoll nur online


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebung BP 101 Begründung Offenlage (3751 KB)      
Anlage 2 2 Aufhebung BP 101 Umweltbericht Offenlage (1784 KB)      
Anlage 3 3 Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte1 (11373 KB)      
Anlage 4 4 Aufhebung BP 101 Umweltbericht-Karte2 (11283 KB)      
Anlage 5 5 Aufhebung BP 101 ASP Stufe1 (2368 KB)      
Anlage 6 6 Aufhebung BP 101 ASP-Protokoll (898 KB)