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Vorlage - III/684/2022  

 
 
Betreff: Zukünftige Verfahrensweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Einziehung von Wegen mit anschließender Veräußerung an den Antragsteller
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
21.02.2022 
Sitzung des Umweltausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Einwand_NABU  

Sachverhalt:


Derzeit liegen der Verwaltung zwei Anträge (Antrag 1: vom 23.12.2019; Antrag 2: vom 14.07.2021) zur Einziehung von Wirtschaftswegen vor. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages 1 und der damit verbundenen öffentlichen Bekanntmachung zur Absicht einen Weg einzuziehen, hat der NABU einen Einwand erhoben (siehe Anlage 1).

 

Der Einwand des NABU hat den Stadtrat veranlasst, die bisherige Verfahrensweise der Marktstadt Waldbröl von Anträgen auf Wegeeinziehungen mit anschließender Veräußerung zu überdenken und neu zu regeln.

 

Die Einziehung von Wegen mit anschließender Veräußerung an den Antragsteller war bisher an keine Bedingungen seitens der Marktstadt Waldbröl geknüpft. Dies soll für die Zukunft geändert werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Marktstadt Waldbröl zukünftig (rückwirkend ab 01.01.2022) statt einer Veräußerung der eingezogenen Wegefläche eine Flächenkompensation in gleicher Größe vorsieht. Die Details sollen im jeweiligen Einziehungsverfahren festgelegt werden.

 

In der Vergangenheit wurde den Antragstellern in der Eingangsbestätigung Hinweise zum Ablauf des formell vorgeschriebenen Einziehungsverfahrens (z.B. Anhörung direkt betroffener Anlieger, Beratung und Entscheidung im Fachausschuss und Stadtrat, Erlass einer Satzung, Genehmigung der Kommunalaufsicht, Kosten, Übernahme von Dienstbarkeiten u.a.) zugesandt.

 

Zukünftig ist den Antragstellern in der Eingangsbestätigung ihres Antrages die Absicht der Marktstadt Waldbröl auf Flächenkompensation mitzuteilen. Sollten für die Flächenkompensation Kosten und Gebühren anfallen, so sind die Antragsteller darauf hinzuweisen, dass diese von ihnen zu übernehmen sind.

 

Die zwei vorliegenden Anträge auf Wegeeinziehung aus den Jahren 2019 und 2021 werden noch nach der bisherigen Verfahrensweise ohne Flächenkompensation durchgeführt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt:

 

a)      Die zwei vorliegenden Anträge auf Wegeeinziehung aus den Jahren 2019 und 2021 werden noch nach der bisherigen Verfahrensweise ohne Fchenkompensation durchgeführt.

 

b)      Die Marktstadt Waldbröl fordert bei Anträgen auf Einziehung von Wegen bzw. Wegeteilflächen statt einer anschließenden Veräußerung eine Flächenkompensation in gleicher Größe des einzuziehenden Wirtschaftsweges. Dies gilt rückwirkend für Anträge auf Wegeeinziehung ab dem 01.01.2022.

 

c)       Im Rahmen der Flächenkompensation anfallende Kosten und Gebühren haben die Antragsteller zu übernehmen.

 

d)      Die Antragsteller sind in der Eingangsbestätigung ihres Antrages darauf hinzuweisen, dass die Marktstadt Waldbröl für den einzuziehende/n Weg-/ bzw. die einzuziehende Wegeteilfläche eine Flächenkompensation fordert und sie evtl. anfallende Kosten und Gebühren zu übernehmen haben.


 


Anlagen:

Einwand des NABU

 

 

Im Auftrag

 

Gez.

 

 

Kiefer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwand_NABU (77 KB)