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Vorlage - V/687/2022  

 
 
Betreff: Beteiligungsbericht 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2020  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 2. NKF-Weiterentwicklung wurden unter anderem die gesetzlichen Regelungen zum kommunalen Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht mit Wirkung vom 01.01.2019 reformiert:

 

Gemäß §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Gemeinde von der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreit ist, ein Beteiligungsbericht zu erstellen, über den ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen ist.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 30.03.2022 feststellen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2020 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2020 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist. Damit besteht eine Pflicht zur Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2020.

Gemäß § 133 Abs. 3 GO NRW hat das für Kommunales zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift ein Muster für den Beteiligungsbericht bekannt gegeben.

 

Das Muster sieht grundsätzliche eine „Verschlankung“ des Beteiligungsberichtes und eine weitgehende Konzentration auf die kommunalrechtlich geforderten Mindestangaben unter Beachtung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten vor. Dies ist letztlich folgerichtig, da mit dem Wegfall des Gesamtabschlusses auch das Ziel des Bürokratieabbaus verfolgt wurde und hierzu kein Äquivalent neu konzipiert werden sollte.

 

Im Rahmen der Beratungen des letztjährigen Beteiligungsberichtes bestand vereinzelt der Wunsch, auch Angaben zur Marktstadt Waldbröl selbst aufzunehmen. Daher erfolgten zum Schluss des Berichtes nachrichtliche Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Marktstadt Waldbröl in verkürzter Form.

 

Der Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2020 wird als öffentliche Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2020.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

( B r a u e r )

Stadtkämmerin
 


Anlagen:

 

Beteiligungsbericht 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht 2020 (3504 KB)