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Sachverhalt: Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in Sitzung am 13.04.2005 einstimmig die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen - Rentnersweg beschlossen. Es
handelt sich um eine neu darzustellende Wohnbaufläche (W) mit einer
Plangebietsgröße von ca. 1,10 ha. Es können aufgrund der vorhandenen
Grundstückssituation im Plangebiet maximal zehn zusätzliche Wohnhäuser
entstehen. Hierbei handelt es sich um eine ortsverträgliche Erweiterung der
Bauflächen für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung. Das Plangebiet wurde
von der Bezirksregierung in dieser Größenordnung akzeptiert. Zusätzliche
Erweiterungen – wie sie jetzt im Rahmen der Unterrichtung der
Öffentlichkeit beantragt worden sind – scheiden vorläufig aus, weil damit
das städtebaulich verträglich Maß der Ortserweiterung überschritten wird. Die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 04.07.2005 bis einschließlich 18.07.2005. Die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bis
einschließlich 29.07.2005. 1.
Stellungnahme des Landschaftsverbandes
Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 07.07.2005: Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege teilt mit, dass eine konkrete Aussage, ob es zu Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich ist, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Mithin sind derzeit weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut möglich. Im Umweltbericht soll auf diese Ausgangssituation hingewiesen werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erneut beteiligt wird. 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 15.07.2005: Der Landrat teilt mit, dass gegen die
in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Zielsetzungen und
Entwicklungsmaßnahmen der Stadt Waldbröl aus landschaftspflegerischer Sicht
keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Im Ergebnis einer Besichtigung der
Planungsflächen vor Ort ist festzuhalten, dass die im Landschaftsplan Nr. 5
„Waldbröl/Morsbach“ ursprünglich vorgesehene Brachfläche mit der
Zweckbestimmung „natürliche Entwicklung“ (nE38) aufgrund einer
schon seit längerem wieder ins Werk gesetzten intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung entfällt. Daher ist für die Durchführung der Umweltprüfung, die
Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung festzustellen, dass hier
derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen
für bzw. an den Planungsbereich vorliegen. Auf die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2
a des novellierten Baugesetzbuches wird
verwiesen. Die Untere Landschaftsbehörde weist
darauf hin, dass die von der städtebaulichen Planung der Stadt Waldbröl
tangierten Zielsetzungen und Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes
Nr. 5 „Waldbröl/Morsbach“ des Oberbergischen Kreises der 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegenstehen. Mit Bezug auf die Regelungen
des § 29 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes NRW treten die Darstellungen und
Festsetzungen des Landschaftsplanes (Landschaftsschutzgebiet / Entwicklungsziel
1 – Erhaltung der Landschaft) in diesem Bereich jedoch erst im Zeitpunkt
des Inkrafttretens einer bauleitplanerischen Satzung außer Kraft. Die Untere Bodenschutzbehörde weist
darauf hin, dass gemäß der Digitalen Bodenbelastungskarte zurzeit nicht
ausgeschlossen werden kann, dass im Boden des Erweiterungsgebietes die
Schwermetallgehalte an Blei, Cadmium, Chrom, Zink und Nickel die Vorsorgewerte
nach Bundesbodenschutzverordnung überschreiten.
Eine Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine
Gefahrensituation zu erwarten wäre, ist nicht zu besorgen. Der im Rahmen von
Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte im Plangebiet
verbleiben. Die Untere Bodenschutzbehörde gibt
bekannt, dass der Umweltbericht im Rahmen der Umweltprüfung zusätzliche
folgende Angaben enthalten sollte: -
Verbleib des bei Baumaßnahmen anfallenden Oberbodens; -
Ausgleich für die Bodenversiegelung im Rahmen des
landschaftspflegerischen Fachbeitrages; -
Maßnahmen zur Verringerung der Bodenversiegelung
(z.B. wasserdurchlässige Bodenbeläge); -
nähere Erläuterungen zur im Süden direkt an die
geplante Wohnbebauung angrenzenden Erddeponie (Lage der Erddeponie, Zeitraum
der Ablagerung, welches Material, Volumen). -
Erkenntnisse über schädliche Bodenveränderungen
liegen der Unteren Bodenschutzbehörde derzeit nicht vor. 3. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Gummersbach, vom 21.07.2005: Der Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass die Stadt Waldbröl die Kosten zu tragen
hat, wenn durch ein höheres Verkehrsaufkommen der Wohnbebauung Änderungen an
der Einmündung der Gemeindestraße in die L 324 ( Station 0,620) erforderlich
werden. Neue Anbindungen aus dem Wohngebiet an die L 324 werden nicht genehmigt.
Für die vom Verkehr der Landesstraße ausgehenden Immissionen können von der
Straßenbauverwaltung keine Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Sollten Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich sein oder werden, hat die Stadt die Kosten zu tragen. 4. Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert, Ringweg 12, Waldbröl, vom 08.07.2005: Die Eheleute Engelbert beantragen,
das Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 181, in die Flächennutzungsplanänderung
miteinzubeziehen und als Wohnbaufläche darzustellen. 5. Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte, Bülsingweg 20, Soest, vom 14.07.2005: Frau Schümmer-Hauschulte bittet um
Berücksichtigung ihres Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück
Nr. 182 bei der Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche. Das südöstlich
angrenzende Grundstück ist bereits bebaut. Beschlussvorschläge: Zu
1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt. Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Unteren
Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. In
die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der Hinweis aufgenommen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, den Umweltbericht
entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu detaillieren. Zu
3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten werden. Zu
4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist. Zu 4. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist. Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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