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Vorlage - 60/257/2006  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
06.02.2006 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in Sitzung am 13.04.2005 einstimmig die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen - Rentnersweg beschlossen.

 

Es handelt sich um eine neu darzustellende Wohnbaufläche (W) mit einer Plangebietsgröße von ca. 1,10 ha. Es können aufgrund der vorhandenen Grundstückssituation im Plangebiet maximal zehn zusätzliche Wohnhäuser entstehen. Hierbei handelt es sich um eine ortsverträgliche Erweiterung der Bauflächen für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung. Das Plangebiet wurde von der Bezirksregierung in dieser Größenordnung akzeptiert.

 

Zusätzliche Erweiterungen – wie sie jetzt im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit beantragt worden sind – scheiden vorläufig aus, weil damit das städtebaulich verträglich Maß der Ortserweiterung überschritten wird.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschließlich 18.07.2005. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bis einschließlich 29.07.2005.

 

 

1.        Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 07.07.2005:

 

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege teilt mit, dass eine konkrete Aussage, ob es zu Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich ist, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Mithin sind derzeit weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut möglich. Im Umweltbericht soll auf diese Ausgangssituation hingewiesen werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erneut beteiligt wird.

 

 

2.        Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 15.07.2005:

 

Der Landrat teilt mit, dass gegen die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Zielsetzungen und Entwicklungsmaßnahmen der Stadt Waldbröl aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Im Ergebnis einer Besichtigung der Planungsflächen vor Ort ist festzuhalten, dass die im Landschaftsplan Nr. 5 „Waldbröl/Morsbach“ ursprünglich vorgesehene Brachfläche mit der Zweckbestimmung „natürliche Entwicklung“ (nE38) aufgrund einer schon seit längerem wieder ins Werk gesetzten intensiven landwirtschaftlichen Nutzung entfällt. Daher ist für die Durchführung der Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung festzustellen, dass hier derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für bzw. an den Planungsbereich vorliegen. Auf die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des novellierten  Baugesetzbuches wird verwiesen.

 

Die Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass die von der städtebaulichen Planung der Stadt Waldbröl tangierten Zielsetzungen und Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 „Waldbröl/Morsbach“ des Oberbergischen Kreises der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegenstehen. Mit Bezug auf die Regelungen des § 29 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes NRW treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes (Landschaftsschutzgebiet / Entwicklungsziel 1 – Erhaltung der Landschaft) in diesem Bereich jedoch erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer bauleitplanerischen Satzung außer Kraft.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, dass gemäß der Digitalen Bodenbelastungskarte zurzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Boden des Erweiterungsgebietes die Schwermetallgehalte an Blei, Cadmium, Chrom, Zink und Nickel die Vorsorgewerte nach Bundesbodenschutzverordnung überschreiten.  Eine Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine Gefahrensituation zu erwarten wäre, ist nicht zu besorgen. Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte im Plangebiet verbleiben.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde gibt bekannt, dass der Umweltbericht im Rahmen der Umweltprüfung zusätzliche folgende Angaben enthalten sollte:

 

-          Verbleib des bei Baumaßnahmen anfallenden Oberbodens;

-          Ausgleich für die Bodenversiegelung im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages;

-          Maßnahmen zur Verringerung der Bodenversiegelung (z.B. wasserdurchlässige Bodenbeläge);

-          nähere Erläuterungen zur im Süden direkt an die geplante Wohnbebauung angrenzenden Erddeponie (Lage der Erddeponie, Zeitraum der Ablagerung, welches Material, Volumen).

-          Erkenntnisse über schädliche Bodenveränderungen liegen der Unteren Bodenschutzbehörde derzeit nicht vor.

 

3.        Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Gummersbach, vom 21.07.2005:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass die Stadt Waldbröl die Kosten zu tragen hat, wenn durch ein höheres Verkehrsaufkommen der Wohnbebauung Änderungen an der Einmündung der Gemeindestraße in die L 324 ( Station 0,620) erforderlich werden. Neue Anbindungen aus dem Wohngebiet an die L 324 werden nicht genehmigt. Für die vom Verkehr der Landesstraße ausgehenden Immissionen können von der Straßenbauverwaltung keine Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Sollten Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein oder werden, hat die Stadt die Kosten zu tragen.

 

 

4.        Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert, Ringweg 12, Waldbröl, vom 08.07.2005:

 

Die Eheleute Engelbert beantragen, das Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 181, in die Flächennutzungsplanänderung miteinzubeziehen und als Wohnbaufläche darzustellen.

 

 

5.        Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte, Bülsingweg 20, Soest, vom 14.07.2005:

 

Frau Schümmer-Hauschulte bittet um Berücksichtigung ihres Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 182 bei der Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche. Das südöstlich angrenzende Grundstück ist bereits bebaut.

 

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der Hinweis aufgenommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, den Umweltbericht entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu detaillieren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.