Bürgerinformationssystem

Vorlage - V/696/2022  

 
 
Betreff: Entwurf des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V/JA2021
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2021 [Entwurf]  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW fristgerecht von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er wird im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage hinterlegt.

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt im Entwurf der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 4.950 TEUR und mithin einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 4.893 TEUR ab. Das positive Ergebnis beruht dabei im Wesentlichen auf folgenden Sachverhalten:

 

  1. Die Marktstadt Waldbröl hat im Haushaltsjahr 2021 ungewöhnlich hohe Steuererträge erzielt. Insbesondere die Gewerbesteuer bewegt sich nach Abzug der Gewerbesteuerumlage mit 9.696 TEUR (Plan: 6.762 TEUR) auf einem Rekordniveau. Bis zur Höhe des fiktiven Hebesatzes fließen die gewerbesteuerlichen Mehreinzahlungen jedoch in die Finanzausgleichssystematik ein und werden insbesondere im Haushaltsjahr 2023 zu sinkenden Schlüsselzuweisungen und erhöhten Kreisumlagen führen. Ein Teil dieser Mitnahmeeffekte konnte durch den Ansatz einer Rückstellung nach § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW im Jahresabschluss 2021 vorweggenommen werden.

 

  1. Seit dem Haushaltsjahr 2015 umfassen die sonstigen Rückstellungen Mittel für drohende Rückzahlungsverpflichtungen in einem Gewerbesteuerfall. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 konnte der Sachverhalt – für die meisten hebeberechtigten Kommunen überraschend – nahezu vollständig abgeschlossen werden. Es bedurfte letztlich lediglich einer geringen Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von 96 TEUR; ein Teilbetrag von 2.278 TEUR konnte ertragswirksam aufgelöst werden. Es handelt sich insoweit um einen einmaligen Sondereffekt.

 

Erstmals seit dem Haushaltsjahr 2018 kann der erwirtschaftete Jahresüberschuss wieder der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Er kann damit zu fiktiven Haushaltsausgleichen in den folgenden vermutlich weiterhin welt- und gesundheitspolitisch angespannten Haushaltsjahren beitragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Änderungen gegenüber der zugeleiteten Entwurfsfassung ergeben können. Zur Jahresabschlussprüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Es ist vorgesehen, die Prüfung im April 2022 durchzuführen und abzuschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie in den Vorjahren voraussichtlich Anfang Mai 2022 tagen. Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes soll in der Ratssitzung am 25. Mai 2022 erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 nebst Lagebericht zur Kenntnis. Er verweist ihn nach erfolgter Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

( B r a u e r )

Stadtkämmerin

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2021 [Entwurf]
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2021 [Entwurf] (4084 KB)