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Sachverhalt:
Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW und dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu bringen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird eine entsprechende Aufstellung tabellarisch beigefügt. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021 gemäß der zur heutigen Sitzung eingereichten Übersicht.
Im Auftrag
(Anja Brauer) Stadtkämmerin Anlagen: 1
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