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Vorlage - III/706/2022  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
PB 11C 3. Änderung_PLAN_2022.05.05  
BP 11 C_3. Anderung_Textliche Festsetzungen_2022.05.05  
BP 11 C_3 Änderung_Begründung_2022.05.05 (002)  
BP 11C_2. Änderung_Anlage Starkverschmutzer  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 24.01.2022 sowie in der Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl am 26.01.2022 wurde der Sachverhalt für die beabsichtigte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. C Gewerbepark Hermesdorf II der Marktstadt Waldbröl vorgestellt. (s. Beschlussvorlage III/661/2022)

 

Basierend auf dem vorgestellten Sachverhalt hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II- der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Zudem wurde beschlossen, dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wurde inzwischen durch die Oberbergische Aufbau-Gesellschaft mbH erarbeitet.

 

Folgende Planungsinhalte sind vorgesehen:

 

Um einen positiven Bescheid des Bauantrags für den Neubau der Feuerwache zu ermöglichen, ist planungsrechtlich eine Nutzungsanpassung vorzunehmen. Hierzu wird für das betroffene Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück 288 die bisherige Festsetzung als Industriegebiet aufgegeben und eine Änderung in Gewerbegebiet GE 2 vorgenommen.

In Ergänzung zu dieser Änderung werden aus dem rechtsgültigen Planbereich die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung ab dem Aufzählungspunkt 2 für den Bereich der 3. Änderung übernommen. Da in der gültigen 2. Änderung keine Hinweise zu den textlichen Festsetzungen getroffen wurden, wird dieser rechtsunsichere Sachverhalt mit der 3. Änderung bereinigt. Insofern werden im Sinne des § 9 Abs. 6 BauGB die schon getroffenen gesetzlichen Vorschriften der textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C nachrichtlich für die 3. Änderung übernommen.

Eine Ausnahme ist für das städtische Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück 288 vorgesehen. Da gemäß der gestalterischen Festsetzungen der nachrichtlich übernommenen Regelungen keine rote Fassadenfarbe erlaubt ist, wird für das Grundstück die allgemeine Bestimmung zur Farbgestaltung der Fassade aufgehoben und eine neue Festsetzung für die ausnahmsweise Aufhebung bestimmt. Hierdurch wird dem gestalterischen Rahmen für die Errichtung und Identifikation eines Feuerwehrgebäudes mit seinen Einrichtungen Rechnung getragen und somit eine rote Fassadengestaltung ermöglicht.

 

Die weiteren Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.


 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer
 


Anlagen:

 

Planzeichnung (in Allris online verfügbar)

Textliche Festsetzungen (in Allris online verfügbar)

Begründung (in Allris online verfügbar)

Beispielhafte Auflistung der Starkverschmutzer der 2. (vereinfachten) Änderung des BP Nr. 11 C vom 03.12.2015 (in Allris online verfügbar)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 PB 11C 3. Änderung_PLAN_2022.05.05 (11029 KB)      
Anlage 2 2 BP 11 C_3. Anderung_Textliche Festsetzungen_2022.05.05 (105 KB)      
Anlage 1 3 BP 11 C_3 Änderung_Begründung_2022.05.05 (002) (81 KB)      
Anlage 4 4 BP 11C_2. Änderung_Anlage Starkverschmutzer (80 KB)