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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 24.01.2022 wurde eine Vorentwurfsplanung für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nr. 212 und Nr. 352 vorgestellt. Der geplante Neubau soll dem gestiegenen Bedarf an Erweiterungsbauten eines bestehenden Gewerbebetriebes bei gleichzeitig optimaler Ausnutzung des Grundstückes Rechnung tragen. Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“, welcher in der Fassung der 13. Änderung vom 21.07.2010 besteht. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Mit der Neuplanung werden jedoch die Baugrenzen im nördlichen Grundstücksbereich überschritten.
Im Rahmen der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes soll nunmehr die überbaubare Grunstücksfläche angepasst werden. Da die Grundzüge der Planung durch die Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche nicht berührt werden, kann eine vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB vorgenommen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl hat in der Sitzung am 24.01.2022 einstimmig dem Antrag auf Erweiterung der Baugrenzen entsprochen. Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB war auf Kosten des Antragstellers zu erarbeiten und dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die 14. Änderung wurde inzwischen durch das Büro HKS - Stadt ▪ Umwelt ▪ 57072 Siegen erarbeitet.
Die Einzelheiten zu der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlagen:
Begründung (in Allris online verfügbar) Artenschutzprüfung (in Allris online verfügbar) Artenschutzprüfung Protokoll (in Allris online verfügbar)
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