Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/711/2022  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
23.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.06.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Zeichnerische_Festlegungen_Regplan_Koeln_Oberbergischer_Kreis  
1_textliche_festlegungen_regplan  

Sachverhalt:

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021 beschlossen, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Köln einzuleiten.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit bis zum 31.08.2022 gegeben, zu der Planunterlage der Regionalplanneuaufstellung Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.03.2018 berichtete die Verwaltung über das Ergebnis des Kommunalgesprächs mit der Bezirksregierung Köln. Dem Ausschuss wurde ein Plan mit Erfassung der Regionalplanreserven im Gebiet der Marktstadt Waldbröl vorgelegt. In der Karte sind die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) mit den jeweiligen Entwicklungswünschen der Marktstadt Waldbröl dargestellt. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung gab es hierzu keine Bedenken, weil diese Flächen den Bedarf der Marktstadt Waldbröl für die nächsten 15 Jahre voraussichtlich abbilden können.

 

Außerdem erfolgte die Berücksichtigung der Anregung der Marktstadt Waldbröl r die Umwandlung von GIB in ASB-Bereiche. Dies betrifft den Bereich „Cronrath“ an der Wiehler Straße, weil großflächiger Einzelhandel nur innerhalb eines ASB bauleitplanerisch ausgewiesen werden darf, sowie Teile der Ortslage Hermesdorf, die eindeutig eine Siedlungsentwicklung außerhalb gewerblicher und industrieller Nutzungen aufweisen.

 

Nunmehr legt die Bezirksregierung Köln im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans den Entwurf vor. Hierzu wird im Folgenden der Sachverhalt dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Siedlungsraum:

 

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB):

 

Die GIB-Bereiche sind entsprechend der Anregungen der Marktstadt Waldbröl festgelegt worden. Insbesondere wurde das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11F „Industriepark Hermesdorf III“ übernommen. Ebenso ist das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11E „Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße“, welches das Gebiet „Boxberg II“ nach Süden erweitert, in den GIB aufgenommen worden. Auch wurden die Umwandlungen von GIB in ASB vollständig eingearbeitet.

 

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB):

 

Die Marktstadt Waldbröl verfügt über zwei Allgemeine Siedlungsbereiche, und zwar sind der Hauptort Waldbröl sowie die Ortslage Hermesdorf als solche festgelegt. ASB-Bereiche dienen vor allem dem Wohnen und dem wohnverträglichen Gewerbe und werden in der Regel ab einer bestehenden oder geplanten Mindestgröße von 2.000 Einwohnern festgelegt. Mit der Neuaufstellung des Regionalplans soll die Siedlungsentwicklung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vorrangig auf die zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (zASB) ausgerichtet werden. Der Hauptort Waldbröl ist nach den Festlegungen des Regionalplanentwurfs ein zASB, während Hermesdorf als ASB bezeichnet wird. Ausnahmsweise kann eine kommunale Siedlungsentwicklung in ASB und Ortsteilen im regionalplanerisch festgelegten Freiraum, die über eine Schienenanbindung verfügen, ebenfalls vorrangig erfolgen.

 

Was bedeutet dies für die Siedlungsentwicklung in der Marktstadt Waldbröl?

 

Zunächst ist festzustellen, dass sämtliche Anregungen seitens der Bezirksregierung Köln geprüft, bewertet und fast vollständig berücksichtigt wurden. Teilweise gehen die nunmehr eingearbeiteten Festlegungen sogar über die Wünsche der Marktstadt Waldbröl hinaus. An der Peripherie der bisherigen ASB-Festlegungen wurden die Bereiche an die tatsächliche Bebauung angepasst.

Im zASB „Waldbröl“ sind zukünftig neben vielfältigen Baulückenschließungen verschiedene größere Neubaugebiete möglich:

 

-          Waldbröl-Eichen: Bebauungsplan Nr. 12A „Thüringer Straße“ – rechtskräftig - und BP 12C „Eichener Straße“ – in Erarbeitung

-          Waldbröl-Isengarten: Bebauungsplan Nr. 29 „Isengarten“ –rechtskräftig - und Bereich westlich der „Nordstraße“

-          Waldbröl-Kalkberg: Bereiche nördlich des „Höhenwegs“ und der „Denkmalstraße“

-          Waldbröl-Brenzingen: Bebauungsplan Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ – in Umsetzung

-          Waldbröl-Büscherhof: Bereich westlich der „Baumener Straße“ bis „Panarbora“

Die Bezirksregierung Köln hat für die Marktstadt Waldbröl einen eigenen kommunalen Bedarf von 36 ha für Wohnen und Mischnutzungen ermittelt. Hinzu kommt in Waldbröl-Isengarten im Bereich „Burgweg“ / „Behringweg“ ein sog. ASBflex mit 10 ha Größe. Dieser geht über den ermittelten Siedlungsraumbedarf hinaus und ist potentiell für zukünftige Siedlungszwecke unter Berücksichtigung des Bodendenkmals „Burg Isengarten“ geeignet.

Der ASB „Hermesdorf“ kann nach den Festlegungen des neuen Regionalplans nur noch geringfügige Arrondierungen an der nördlichen und südlichen Peripherie erfahren. Der von der Marktstadt Waldbröl vorgeschlagene Bereich südlich des „Eisengartner Bergs“ wurde von der Bezirksregierung Köln nicht in den ASB aufgenommen, was jedoch hinzunehmen ist, weil diese Baulandausweisung in der Vergangenheit stets äerst umstritten war und kaum durchzusetzen ist.

 

 

 

 

Freiraum:

 

Die Freiraumfestsetzungen wurden grundsätzlich beibehalten, allerdings wurden die Bereiche für den Schutz der Natur im Bereich „Nutscheid“ deutlich ausgeweitet.

 

Verkehrsinfrastruktur:

 

Die vorhandene überörtliche Straßeninfrastruktur (B 256, B 478, L 339 und L 324) ist im Planentwurf enthalten. Bedarfsplanmaßnahmen gibt es nicht mehr. Ebenso wurden die Strecken der „Wiehltalbahn“ einschließlich des Abzweigs nach Morsbach aufgenommen.

 

Windkraft:

 

Vorranggebiete für Windkraftanlagen werden im Regionalplan nicht festgelegt. Dies obliegt der kommunalen Bauleitplanung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl empfiehlt / der Stadtrat beschließt im Verfahren der Neuaufstellung des Regionalplans Köln, basierend auf den vorgestellten Inhalten, keine Anregungen und Bedenken vorzutragen, da dieser Entwurf die Belange der Marktstadt Waldbröl zukunftsorientiert berücksichtigt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer
 


Anlagen:

 

Regionalplanentwurf zeichnerische und textliche Festlegungen (in Allris online verfügbar)

 

mtliche Unterlagen zum Regionalplan können unter dem Link https://url.nrw/bet_rpk eingesehen werden

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeichnerische_Festlegungen_Regplan_Koeln_Oberbergischer_Kreis (36872 KB)      
Anlage 2 2 1_textliche_festlegungen_regplan (14384 KB)