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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl besteht in der Fassung der 2. Änderung, welche am 17.10.2018 mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten ist.
Im nordöstlichen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl ergibt sich im Bereich nordwestlich der Marie-Curie-Straße die Notwendigkeit einer Anpassung der bestehenden Baugrenzen. Die Neuanordnung der Baugrenzen, die unter Berücksichtigung der bestehenden Topographie erfolgen soll, ermöglicht dem Gewerbetreibenden zukünftig eine optimale Ausnutzung der Betriebsgrundstücke. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE 2) ausgewiesen.
Im Rahmen der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl ist nunmehr geplant die überbaubaren Grundstücksflächen anzupassen. Damit verbunden ist eine angepasste Neubewertung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die betroffenen Grundstücke.
Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Marie-Curie-Straße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Marie-Curie-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlage: Übersichtsplan
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