Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB trat am 15.12.1999 in Kraft. Südöstlich der Straße Kremberg sowie der Straße Schraubenberg endet das Satzungsgebiet.
Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist hier die Aufstellung einer sogenannten „Klarstellungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zielführend. Nach dieser gesetzlichen Grundlage kann die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. Der Bereich der Gebäude Schraubenberg 4 und Kremberg 5 steht eindeutig im Bebauungszusammenhang mit den südöstlich angrenzenden bereits im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken.
Bei Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht anzuwenden. Allerdings bedarf auch die Klarstellungssatzung als kommunale Satzung eines Satzungsbeschlusses der Gemeindevertretung.
Weitergehende Festsetzungen können mit einer Klarstellungssatzung nicht vorgenommen werden; ebenso ist eine Umweltprüfung nicht vorgesehen.
Satzungsbeschlussvorschlag:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“ für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.
Die Satzung ist rein deklaratorisch.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Im Auftrag
Kiefer Anlage:
Satzungsplan
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