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Vorlage - III/720/2022  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Planzeichnung 15-05-2022  
BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Festsetzungen 15-05-2022  
BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Begründung 15-05-2022  
1321_ASP BP 12 C Waldbröl Eichener Straße 20-01-2022  
1321_ASP BP 12 C Waldbröl Eichener Straße-Protokoll 20-01-2022  
2019_11_14_Leitfaden-E_Vorgartengestaltung  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 06.12.2021 wurde der Sachverhalt für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB vorgestellt. (s. Beschlussvorlage III/601/2021)

 

Basierend auf dem vorgestellten Sachverhalt hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl dem Antrag auf Baulandausweisung einstimmig durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl entsprochen. Der Bebauungsplan war auf Kosten des Antragstellers zu erarbeiten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl wurde inzwischen durch das Planungsbüro HKS - Stadt Umwelt 57072 Siegen erarbeitet.

 

In dem Plangebiet entsteht nunmehr Planungsrecht für die Errichtung von maximal 9 Wohngebäuden. Das Ortsgefüge gilt als Maßstab für die Neuplanung. Die Planung gilt als städtebaulich sinnvolle Ergänzung bzw. der Schließung einer großen Baulücke an der „Eichener Straße“, die bis zum Jahr 2002 als Bauland ausgewiesen war. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans werden darauf abgestellt, dass das Wohngebiet „Eichen“ in der vorhandenen städtebaulichen und gestalterischen Struktur in diesem Bereich sinnvoll ergänzt und abgeschlossen wird. Dabei ist auch Rücksicht auf die bestehende „Denkmalbereichssatzung“r „Diezenkausen“ und „Alt-Eichen“ zu nehmen. Diese Satzung schützt die erhaltenswerte Baustruktur, aber auch die angrenzenden Freiflächen.

 

r das Baugebiet wurden folgende Festsetzungen getroffen:

 

Reines Wohngebiet:

offene Bauweise, 2 Vollgeschosse als Höchstmaß, Höhe baulicher Anlagen in Meter über Normalhöhennull als Höchstmaß, Grundflächenzahl GRZ 0,4, Geschossflächenzahl GFZ 0,8, 2 Wohnungen als höchstzulässige Zahl in Wohngeuden, minimale Größe der Baugrundstücke 500 m², Satteldach mit Dachneigung 30° - 45°.

 

Durch planungsrechtliche Festsetzungen wird Sorge getragen, dass sich die neuen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich ihrer Bauweise in das bestehende Wohngebiet einfügen

 

Die weiteren Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

 

Anlagen:

 

Planzeichnung (in Allris online verfügbar)

Textliche Festsetzungen (in Allris online verfügbar)

Begründung (in Allris online verfügbar)

Artenschutzprüfung (in Allris online verfügbar)

Artenschutzprüfung Protokoll (in Allris online verfügbar)

Leitfaden "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten" des Städte- und Gemeindebundes NRW (11/2019) (in Allris online verfügbar)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Planzeichnung 15-05-2022 (5010 KB)      
Anlage 2 2 BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Festsetzungen 15-05-2022 (178 KB)      
Anlage 3 3 BP 12 C Waldbröl - Eichener Straße Begründung 15-05-2022 (1266 KB)      
Anlage 4 4 1321_ASP BP 12 C Waldbröl Eichener Straße 20-01-2022 (1352 KB)      
Anlage 5 5 1321_ASP BP 12 C Waldbröl Eichener Straße-Protokoll 20-01-2022 (52 KB)      
Anlage 6 6 2019_11_14_Leitfaden-E_Vorgartengestaltung (230 KB)