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Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag aus dem Jahr 2021 auf Einziehung und Erwerb des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 vor. Der Wirtschaftsweg zweigt von der Lise-Meitner-Straße in westliche Richtung ab. Der Wirtschaftsweg trennt die landwirtschaftlichen Flächen des Antragstellers. Grundstücke anderer Eigentümer grenzen nicht an den Weg.
Der Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 ist um Umlegungsverfahren Hermesdorf H.186 als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Der Wirtschaftsweg ist in der Örtlichkeit kaum noch erkennbar.
Alle Versorgungsträger wurde um Stellungnahme gebeten, ob im Wirtschaftsweg Nr. 175 Versorgungsleitungen vorhanden sind, eine Leitungsverlegung geplant ist oder Gründe vorliegen, die der Wegeeinziehung und anschließenden Veräußerung entgegenstehen. Die Rückmeldungen stehen noch aus. Der Antragsteller wurde bei der Eingangsbestätigung bereits darauf hingewiesen, dass er eventuell erforderliche Dienstbarkeiten zur Sicherung von Rechten Dritter (z.B. Versorgungsleitungen u.ä.) zu übernehmen hat.
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 unter TOP 7 "Zukünftige Verfahrensweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Einziehung von Wegen mit anschließender Veräußerung an den Antragsteller" (BV- Nr. III/684/2022) beschlossen, den Antrag aus 2021 auf Einziehung des Weges nach der bisherigen Verfahrensweise als Einzelfallentscheidung und ohne Flächenkompensation zu bearbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass Einziehungsverfahren für den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 „Auf den Krämershäuen“ westlich der Lise-Meitner-Straße einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Kiefer
Anlagen 1 Lageplan / Übersichtsplan 1 Luftbild
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