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Vorlage - III/723/2022  

 
 
Betreff: Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
31.05.2022 
Sitzung des Umweltausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
28.09.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Weg72  
Satzung_Lageplan  

 

Sachverhalt:

 

Im Dezember 2019 wurde der Antrag gestellt, ein Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 in Waldbröl, Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen) einzuziehen und anschließend an die Antragsteller zu veräern. Das Wegeteilstück grenzt an die landwirtschaftlichen Flächen der Antragsteller. Grundstücke Dritter grenzen nicht an den Weg 72.

 

Vor Einleitung des Wegeeinziehungsfahrens hat der damals zuständige Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie (jetzt Umweltausschuss) in seiner Sitzung am 24.08.2020 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und daran anschließend dem Rat einstimmig die Einleitung des Wegeeinziehungsverfahrens empfohlen. Der Weg ist in der Örtlichkeit kaum noch erkennbar und wurde in der jüngsten Vergangenheit weder Befahren noch durch Fußnger genutzt. Der Weg erfüllt seit Jahren nicht mehr die Funktion eines Weges.

 

Aufgrund des empfehlenden Beschlusses des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie hat der Haupt- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz in seiner Sitzung am 24.02.2021 einstimmig beschlossen, dass Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten.

 

Die Absicht das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 einzuziehen, wurde am 19./20. März 2021 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Plan, in dem das einzuziehende Teilstück des Wirtschaftsweges gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 22.04.2021 zur Einsicht bereit.

 

Mit Datum vom 20.04.2021 hat der NABU Waldbröl einen Einwand erhoben. Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.10.2021 den Tagesordnungspunkt aufgrund des weiteren Klärungsbedarfs in den Umweltausschuss verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 unter TOP 7 „Zukünftige Verfahrensweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Einziehung von Wegen mit anschließender Veräerung an den Antragsteller“ (BV- Nr. III/684/2022) beschlossen, den Antrag aus 2019 auf Einziehung des Weges nach der bisherigen Verfahrensweise als Einzelfallentscheidung und ohne Flächenkompensation zu bearbeiten.

 

Aufgrund des Verfahrensstandes ist nun zu beraten, ob der Einwand des NABU unbeachtlich ist und die Einziehung des Weges 71 in Form der beigefügten Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss empfiehlt / Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Einwand des NABU Waldbröl unbeachtlich ist. Das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen „Unterm Schmitzhängen“ wird eingezogen und hierzu die nachfolgende Satzung erlassen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Kiefer


 


Anlagen:

Satzung einschl. Lageplan

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Weg72 (87 KB)      
Anlage 2 2 Satzung_Lageplan (247 KB)