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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 21.03.2022 sowie in der Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl am 30.03.2022 wurde der Sachverhalt für die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl vorgestellt (s. Beschlussvorlage III/692/2022).
Basierend auf dem vorgestellten Sachverhalt hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in der Sitzung am 30.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Zudem wurde beschlossen, dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl wurde inzwischen durch die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro ASS erarbeitet.
Folgende Planungsinhalte sind vorgesehen:
Die Planänderung dient der Umsetzung des beschlossenen städtebaulichen Konzepts einschließlich der Freiraumplanung für das Merkurareal und der Realisierung des im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens ausgewählten Entwurfs für den Neubau an der Bahnhofstraße.
Art der baulichen Nutzung
Änderung der bisherigen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung „Kerngebiet“ gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu „Urbanem Gebiet“ gem. § 6a BauNVO. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie den zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Die beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen des städtebaulichen Konzepts sehen für die Bahnhofstraße einschließlich der Bestandsnutzung jedoch die Nutzungsschwerpunkte bei Büro, Verwaltung, sonstigen Gewerbe und Dienstleistungen sowie gleichermaßen bei allgemeinem Wohnen oder besonderen Wohnformen. Allgemeines Wohnen im größeren oder sogar überwiegenden Umfang widerspricht jedoch der Gebietscharakteristik des Kerngebiets. Entsprechend wird daher auf die Festsetzung eines Kerngebiets verzichtet. Die zukünftige Ausrichtung der geplanten Nutzungen entspricht einem „Urbanen Gebiet“ (MU) nach § 6a BauNVO, das dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben (einschließlich Einzelhandel unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit) und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, dient. Die ausnahmsweise zulässigen „Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, entsprechen nicht der Zielsetzung des Konzepts der städtebaulichen Entwicklung und sollen daher nicht zulässig werden. Die ausnahmsweise zulässigen „Tankstellen“ entsprechen vom Verkehrsaufkommen und Flächenbedarf nicht dem städtebaulichen Konzept und werden daher nicht zulässig. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Geschossigkeit Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise erhalten die erforderlichen Maße für den Bestand im Baugebiet MU 1 an der Ecke Nümbrechter Straße/ Bahnhofstraße. Das Baugebiet MU 2 für den Neubau an der Bahnhofstraße wird mit offener Bauweise, Baugrenzen sowie der Geschossigkeit und der maximalen Gebäudehöhe an die Erfordernisse des Entwurfs angepasst. Für den Bestand an der Bahnhofstraße werden die überbaubaren Flächen im Baugebiet MU 3 zum Erhalt der vorhandenen hinteren Grünflächen reduziert. Der Bestand und Anbau-/Erweiterungsmöglichkeiten bleiben gegeben. Die veränderten Ausweisungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise/Geschossigkeit haben keine negativen Auswirkungen auf die im Bestand ausgeübten Nutzungen. Diese sind uneingeschränkt weiter zulässig. Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm Zum Schutz vor den Verkehrslärmauswirkungen der umliegenden Straßen werden Festsetzungen zum erforderlichen Schalldämmmaß der Außenbauteile (Fassade/Fenster) in Abhängigkeit des je nach Nutzung erforderlichen Schutzanspruchs getroffen. Öffentliche Verkehrsfläche Die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche beschränkt sich auf die zu deren Verbreiterung benötigten Flächen an der Bahnhofstraße sowie den vorhandenen Gehweg an der Nümbrechter Straße. Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie Waldbrölbach Der im Geltungsbereich liegende Teil des Grünzugs entlang des Waldbrölbachs wird einschließlich der Wegeverbindung zur Bahnhofstraße als öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Wegeflächen, Treppen und Sitzstufen sind hierin zulässig. Das Gewässer Waldbrölbach wird in seinem offenen Verlauf als „Wasserfläche“ dargestellt. Private Grünfläche Die bisher als Grünfläche festgesetzten Gartenbereiche und Böschungsflächen zwischen der Bebauung an der Bahnhofstraße und dem Bachtal werden entsprechend der Eigentumsverhältnisse als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Garten“ und der größenmäßig beschränkten Zulässigkeit von Gartenhäusern festgesetzt.
Die weiteren Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlagen:
Die vollständigen Unterlagen zur Bauleitplanung werden in Allris nachgereicht.
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