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Sachverhalt:
Die Eigentümerin der Betriebsflächen eines bestehenden Gewerbebetriebes beantragt aus aktuellem Anlass im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke 149, 237, 241 und 494 die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen.
Die geplanten Grundstücke liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“, und sind dort als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. Der Bebauungsplan besteht in der Fassung der 13. Änderung vom 21.07.2010.
Anlass der Antragstellung ist ein geplanter Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Timesharing-Organisation und einer Bike-Business-Station auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 237. Das geplante Bürogebäude liegt unmittelbar neben dem Knotenpunkt für Energie- und Telekommunikation und überschreitet mit dem westlichen Gebäudebereich die Baugrenze um ca. 3,80 m.
Darüber hinaus liegt in dem überbaubaren Grundstücksbereich der beantragten Grundstücke der zentrale räumliche und operative Mittelpunkt des bestehenden Gewerbebetriebes, wo sich das Verwaltungsgebäude, die An- und Auslieferungslogistik sowie die Infrastruktur für die Versorgung und Kommunikation des kompletten Firmenareals befindet.
Unter Berücksichtigung der örtlichen und topographischen Gegebenheiten sollen im Rahmen der 15. Änderung die Baugrenzen daher von dem derzeit ausgewiesenen Abstand von 7,0 m zur Friedrich-Krupp-Straße auf einen Abstand von 3,0 m geändert werden. Dies ermöglicht dem bestehenden Gewerbebetrieb zukünftig eine optimale und betriebswirtschaftlich sinnvolle Ausnutzung der Grundstücke an diesem zentral-räumlich wichtigen Mittelpunkt.
Die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Krupp-Straße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Krupp-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlagenplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlagen: Übersichtsplan (in Allris online verfügbar) Entwurfsplanung des Bürogebäudes (in Allris online verfügbar) Gegenüberstellung Bebauungsplan Nr. 11 A Bestand/ geplante Änderung (in Allris online verfügbar)
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