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Sachverhalt:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 23.06.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2021 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, in einem Teilbereich des ehemaligen "Campingparks an der Klus" eine neue Nutzung "Rollsportpark" zu realisieren und hierfür Planungsrecht zu schaffen. Der Geltungsbereich des geplanten Rollsportparks soll als Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Anlage für sportliche Zwecke, Bikesport" ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist auf Grund der aktuellen Straßenplanung die verkehrliche Anpassung notwendig, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan gesichert werden soll.
Neben den auszuweisenden Grünflächen für den "Rollsportpark" soll straßenbegleitendes Grün, aber auch eine Sukzessionsfläche im östlichen Bereich des Bebauungsplans ausgewiesen werden. Diese Fläche wird der natürlichen Entwicklung überlassen. Insgesamt ergibt sich somit eine positive Ökobilanz.
Über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.01.2022 die erforderlichen Beschlüsse gefasst und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Plans und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
In der abschließenden Abwägung des Stadtrats ist sowohl über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung als auch aus der Offenlage zu entscheiden und danach der Satzungsbeschluss zu fassen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht zu verzeichnen. Ansonsten liegen Anregungen des Oberbergischen Kreises sowie des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vor.
1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 28.10.2021 und vom 20.12.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Landschaftspflege, Artenschutz
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass im Zuge der Konkretisierung des Planverfahrens die näheren Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Verwaltungsvorschrift Artenschutz und die Handlungsempfehlung Artenschutz zu beachten sind.
Um Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich auszuschließen, sollte in der verbindlichen Bauleitplanung als Vermeidungsmaßnahme festgesetzt werden, dass eine Baufeldräumung (Gehölzfällungen bzw. –rodungen) nur außerhalb der Brutzeit erfolgen darf.
Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass es sich bei der renaturierten Brölaue, unmittelbar an den BP 101A angrenzend, um Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft handelt. Eine wirksame funktionale Trennung der Brölaue vom geplanten „Bikerpark“ hält der Oberbergische Kreis im Interesse einer ungestörten, naturnahen Gewässerentwicklung, aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit für geboten. Aufgrund der exponierten Lage des BP 101A und des räumlichen Umfeldes wird eine naturnahe Gestaltung und visuelle Einbindung des „Bikerparks“ in die umgebende Landschaft empfohlen.
Der Landrat weist darauf hin, dass der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises in der Sitzung am 15.11.2021 über die Planung beraten wird.
Gewässerschutz
Gegen das Vorhaben bestehen aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken, da sich das Vorhaben nicht im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet, Wasserschutzgebiet oder in Gewässernähe befindet.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes 101 A keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgendes berücksichtigt wird:
Sollte bei der Errichtung der neuen Straße und der Fahrradstellplätze eine Entwässerung in die Bröl geplant werden, so ist dafür ein entsprechender wasserrechtlicher Erlaubnisantrag frühzeitig der UWB vorzulegen. Das anfallende Niederschlagswasser auf den Flächen des Rollsportparks sollte nach Möglichkeit über die belebte Bodenzone flächig zur Versickerung gebracht werden. Auf Sickerschächte oder Rigolen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Sollte diese Niederschlagswasserbeseitigung bei der weiteren Planung doch zur Ausführung kommen, so bedarf dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit der UWB frühzeitig abzustimmen ist.
Bodenschutz
Die Untere Bodenschutzbehörde gibt folgende Hinweise:
1. In der Begründung und im Umweltbericht sollte auf die spezielle örtliche Situation im Untergrund eingegangen werden. Das Gebiet des ehem. Campingparks wurde in weiten Teilen ab ca. 1935 bis in die 1980er Jahre mit unbekanntem Boden-/Bauschutt-Material aufgefüllt, terrassiert und bebaut, teil-/ versiegelt. Von welchen Maßnahmen das großflächig aufgefüllte Bodenmaterial, der Bauschutt, Straßenaufbruch, Müll usw. stammt, ist nicht dokumentiert. Das terrassierte Gelände im Bereich des geplanten „Rollsportpark Klus“ ist im Süden 0 - 2,2 m und in der Mitte 0 - 1,2 m angeschüttet (Bodenmaterial, untergeordnet Bauschutt).
Das aufgefüllte Gelände wurde 2013 wegen Anhaltspunkten auf schädliche Bodenveränderungen als altlastverdächtige Altablagerung in das Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK aufgenommen. Im Plangebiet wurden 2015 - 2019 eine orientierende Gefährdungsabschätzung und weiteren Untersuchungen des Untergrundes durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine unbedenkliche Nutzungsmöglichkeit als „Kinderspielfläche“ (Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser) festgestellt. Dieser Bereich wurde 2019 mit dem Status „Verdacht ausgeräumt“ nachrichtlich im Altlast-Verdachtsflächenkataster des OBK eingetragen.
2. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist eine Kennzeichnung dieses Bereiches des ehemaligen Campingplatzes gemäß „Altlastenerlass NRW“ in den Planunterlagen vorzusehen.
3. Bei Tiefbaumaßnahmen auf dem aufgeschütteten Gelände ist damit zu rechnen, dass abfallrechtlich relevantes Bodenmaterial anfällt, das nur unter bestimmtem Bedingungen vor Ort wiederverwertet werden kann.
4. Ortsfremdes Bodenmaterial, das bei Tiefbaumaßnahmen im Rollsportpark eingebaut werden soll (z. B. bei Anlage des Dirtparks), sollte aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche die Vorsorgewerte der BBodSchV und ergänzend die Z0-Werte der LAGA TR Boden 2004 einhalten.
5. Für eine Teilfläche des Plangebietes wird „Weideland“ ausgewiesen. Hier befindet sich heute überwiegend eine Straße. Es ist davon auszugehen, dass der Straßenaufbau abfallrechtlich ordnungsgemäß behandelt werden muss. Außerdem wird es einen Bodenauftrag geben müssen, damit hier eine Weide entstehen kann. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist ohne eine Bodenuntersuchung keine Nutzungsänderung möglich.
6. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass auf der Teilfläche „Weideland“ eine Entsiegelungsmaßnahme auf 876 m² durchgeführt werden kann, die im Ökokonto der Stadt Waldbröl - bei vollständiger Beseitigung des Straßenaufbaus und Wiederherstellung eines natürlichen Bodentyps (Pseudogley-Parabraunerde) - als Rekultivierung mit Bodenpunkten bewertet werden kann.
Immissionsschutz
Dem vorbeugenden Immissionsschutz wurde Rechnung getragen, da eine Schallimmissionsprognose in Auftrag gegeben wurde, die die Beeinträchtigungen der umliegenden Wohnbebauungen im Zusammenhang mit der Nutzung des „Rollsportparks Klus“ untersuchte. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Auswirkungen durch erhöhte Schallimmissionspegel für die angrenzende Nutzung „Wohnen“ geben wird. Es müssen demnach keine Maßnahmen zur Kompensation von Immissionen und Emissionen getroffen werden.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Grundsätzlich bestehen gegen die Aufstellung des BP 101 A aus polizeilicher Sicht keine Bedenken.
Jedoch gehen aus polizeilicher Sicht größte Gefahrenmomente aus den geplanten Parkflächen im Innenkurvenbereich mit Queraufstellung hervor. Dies solle gegebenenfalls überarbeitet und nach einer verkehrssicheren Lösung gesucht werden.
Zusätzlich wird empfohlen, auch sofort in der Planung eine Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung im Bereich der Überquerungshilfe einzuplanen, um auch eine dortige Einfahrt mit Kfz zu unterbinden oder zumindest zu erschweren.
2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 08.04.2022 gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Landschaftspflege / Artenschutz
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A bestehen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Es wird angeregt, für die ersten 6 – 8 Jahre nach Einrichtung des Bikerparks die renaturierte Brölaue sowie den Teil der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ zur ungestörten Entwicklung und zur Vermeidung von Mülleintrag auszuzäunen. Ein einfacher Forstkulturzaun (Knotengeflecht o.ä.) sollte ausreichend sein.
Gewässerschutz
Aus vorfluttechnischer Sicht bestehen seitens des Umweltamtes keine Bedenken.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Das Umweltamt trägt keine grundsätzlichen Bedenken vor, wenn die vorangegangene Stellungnahme weiterhin beachtet wird.
Bodenschutz
Gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A bestehen seitens des Umweltamtes aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Immissionsschutz
Das Umweltamt teilt mit, dass die vorherige Stellungnahme aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gültig bleibt. Danach müssen keine Maßnahmen zur Kompensation von Immissionen und Emissionen getroffen werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Brandschutzdienststelle keine Bedenken, wenn bei der Änderung der Flächen eine Löschwassermenge über zwei Stunden wie folgt sichergestellt ist: Für bauliche Anlagen mindestens 800 l/min. Die Löschwassermenge ist jeweils in einem Radius von 300 m vorzuhalten.
Die Entfernung zum nächsten Hydranten darf dann 75 m Luftlinie nicht überschreiten. Des Weiteren wird auf den § 5 der BauO NRW hingewiesen, damit die Zufahrten zu den jetzigen und zukünftigen Objekten auch für den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach DIN 14090 gegeben sind.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Die Polizei NRW, Direktion Verkehr, teilt mit, dass im Rahmen eines gemeinsamen Termins die Überarbeitung der verkehrlichen Regelung in diesem Bereich besprochen und konkretisiert wurde. Anhand der dabei gewonnenen Erkenntnisse bestehen aus polizeilicher Sicht der Verkehrssicherheit keine Bedenken mehr gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A.
3. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 29.10.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Entsorgung von Schmutzwasser
Das Abwasserwerk teilt mit, dass im Plangebiet ein öffentlicher Schmutzwassersammler vorwiegend auf dem geplanten Betriebsweg verläuft. Wie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 101A zu entnehmen ist, werden im geplanten Gebiet des „Rollsportpark Klus“ jedoch keine Schmutzwässer anfallen, da keine Hochbaumaßnahmen stattfinden sollen.
Entsorgung von Niederschlagswasser
Wie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 101A zu entnehmen ist, soll das im geplanten Gebiet des „Rollsportparks Klus“ anfallende Niederschlagswasser vor Ort mittels geeigneter Mulden-Rigolensysteme versickert werden. Mit der Art der geplanten Oberflächenwasserentsorgung erklärt sich das Abwasserwerk einverstanden. Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass die hierzu ggfs. einzuholenden wasserrechtlichen Erlaubnisse bei der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises zu beantragen sind.
Anmeldung zur Erweiterung des Bebauungsplangebietes zwecks Errichtung eines Regenrückhaltebeckens
Für das in dem Teileinzugsgebiet der Ortslage „Eichen“ anfallende Niederschlagswasser, welches derzeit über die Einleitungsstellen E 13 (Bereich hinter der „Klus“) und E 14 (Bereich Mitte Diezenkausen) in den Brölbach eingeleitet wird, wird aufgrund der Größe des Einzugsgebietes eine Rückhaltung mit gewässerverträglicher Drosselung erforderlich. Im Ergebnis einer vorangegangenen Standortuntersuchung stellt hierfür das Flurstück Nr. 21 (gelegen an der Turnerstraße – nördlich von Diezenkausen) die am besten geeignete Lage dar. Hierzu liegt eine Stellungnahme des Ingenieurbüros Fischer Teamplan vom 22.10.2021 vor. Das Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl stellt deshalb vor dem Hintergrund des zuvor geschilderten Bedarfs zur Errichtung des Regenrückhaltebeckens „Eichen“ den Antrag, das geplante Gebiet für den Bebauungsplan Nr. 101A um die für das zu errichtende Beckenbauwerk erforderliche Fläche zu erweitern.
Beschlussvorschläge:
Zu 1. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 28.10.2021 und 20.12.2021
Landschaftspflege, Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der „Brölaue“ vom geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.
Gewässerschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Bodenschutz
Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkplatzflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.
Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.
Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 08.04.2022
Landschaftspflege, Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sind zeitnah umzusetzen. Die Auszäunung der renaturierten Brölaue sowie der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ soll bei Bedarf erfolgen.
Gewässerschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Bodenschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Der Stadtrat stellt fest, dass den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht entsprochen wurde.
Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk vom 29.10.2021
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.
Satzungsbeschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Im Auftrag
Jan Kiefer
Anlagen (nur online in Allris):
Planzeichnung Begründung Umweltbericht Artenschutzprüfung (ASP) ASP Protokoll Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) LFB Karte 1 LFB Karte 2 LFB Karte 3 Schallimmissionsprognose Oberbodengutachten
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