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Vorlage - V/780/2022  

 
 
Betreff: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (2. Kapitel)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V-20/KInvFG
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
02.11.2022 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der Marktstadt Waldbröl Mittel zur Verbesserung ihrer Schulinfrastruktur in Höhe von 1.628.449,00 EUR gewährt. Nach der aktuellen Beschlusslage sind diese Fördermittel zurzeit folgenden Maßnahmen zugeordnet:

 

Maßnahme

Investitionsvolumen

rdermittel (bis zu 90 %)

Sanierung der Heidberghalle

1.497.166,00 EUR

1.347.449,00 EUR

Sanierung der Realschule

222.223,00 EUR

200.000,00 EUR

SUMME

1.719.389,00 EUR

1.547.449,00 EUR

 

rdermittel in Höhe von 81.000,00 EUR stehen noch zur Verteilung bereit.

 

r die Sanierung der Heidberghalle sind zum Buchungsstand vom 19.10.2022 Kosten in Höhe von 1.334.974,89 EUR entstanden. Die offenen Aufträge betragen 44.000,00 EUR. Ferner sind im Folgejahr die Erneuerung von Innentüren (30.000,00 EUR) sowie Beleuchtungssanierungen (20.000,00 EUR) vorgesehen, so dass die Maßnahme voraussichtlich mit einem Investitionsvolumen von 1.428.974,89 EUR und mithin einer Einsparung von 68.191,11 EUR abschließen wird.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollten sowohl die noch ungebundenen als auch die bei der Sanierung der Heidberghalle eingesparten Mittel zu Gunsten der Sanierung der Realschule eingesetzt werden.

r die Sanierung der Realschule sind im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 236.700,00 EUR veranschlagt (vgl. Seite 136 im Haushaltsplan 2022), die ganz überwiegend durch Mittel der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden sollten. Durch hohe Inanspruchnahmen in den vergangenen Jahren (Eigenanteile von Fördermaßnahmen, strukturierte Gebäudeverkabelung etc.) ist die Schul- und Bildungspauschale jedoch äerst strapaziert, so dass einer Finanzierung durch zweckgebundene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes der Vorrang eingeräumt werden sollte. 


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Mittel aus dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wie folgt zu verwenden:

 

Maßnahme

Investitionsvolumen

rdermittel (bis zu 90 %)

Sanierung der Heidberghalle

1.428.975,00 EUR

1.286.077,00 EUR

Sanierung der Realschule

458.923,00 EUR

342.372,00 EUR

SUMME

1.887.898,00 EUR

1.628.449,00 EUR

 


Im Auftrag

 

gez.

 

(Anja Brauer)

Stadtkämmerin