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Vorlage - III/791/2022  

 
 
Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Schmitz
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Abgrenzungsplan  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 28.11.2022 wurde durch das Architekturbüro Ralf Rother die Planung einer neuen Lagerhalle vorgestellt.

 

Die Grundstücke des geplanten Standortes liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11, "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl. Dieser besteht in der Fassung der 11. Änderung vom 15.08.2012, wobei im Plangebiet der 12. Änderung teilweise noch der Ursprungsplan Gültigkeit besitzt. Der Bebauungsplan weist im Bereich der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke ein Indsutriegebiet (GI) ohne überbaubare Grundstücksflächen aus, weil sich dort eine Fläche für einen Kühlteich befindet.

 

Zur Realisierung des vorgestellten Projekts ist der Rückbau des Teiches sowie die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstücke Nr. 20, 32, 58, 60, 64, 65 sowie Gemarkung Hermesdorf, Flur 60, Flurstück Nr. 51 erforderlich.

 

r den Rückbau des Teiches wird ein eigenständiges wasserrechtliches Genehmigungsverfahren eingeleitet. Eine ökologische Bewertung der Maßnahme sowie eine entsprechende Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung wird in diesem Genehmigungsverfahren durchgeführt.

 

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens soll im Rahmen der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen an die vorgestellte Planung erfolgen.

 

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht dem Antrag auf Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken  Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstücke Nr. 20, 32, 58, 60, 64, 65 sowie Gemarkung Hermesdorf, Flur 60, Flurstück Nr. 51 durch die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist nach Abschluss des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer
 


Anlagen:

 

Anlageplan mit Abgrenzung des Änderungsgebietes (in Allris online verfügbar)
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgrenzungsplan (1504 KB)