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Vorlage - III/793/2022  

 
 
Betreff: Antrag auf Baulandausweisung an der Pochestraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Pochestraße_Liegenschaftskataster  
Pochestraße_Luftbild  

Sachverhalt:

 

 

r die Außenbereichsgrundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstücke Nr. 95, 98, 100, 101, 259 und 260, die westlich der Pochestraße liegen, wurde die Ausweisung als Bauland beantragt.

 

Die Parzelle 101 schließt nordwestlich unmittelbar an das bestehende Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für "Waldbröl-Wilhelmsthal" an. Die Parzelle 100 liegt gegenüber des Hausgrundstücks Pochestre 26, welches sich im unbeplanten Innenbereich von "Waldbröl" befindet. Demgegenüber befinden sich die Grundstücke 95, 98, 259 und 260 im Hinterland und sind nur über einen Wirtschaftsweg erschlossen.

 

Ausschließlich städtebaulich betrachtet könnten die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstücke Nr. 100 und 101 an der Pochestraße durch eine sogenannte Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Bauland ausgewiesen werden, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits eine durchgängige Bebauung anzutreffen ist. Allerdings sind diese Flurstücke ebenso wie die Parzelle 95 mit Laubholz bestockt. Sie sind Wald im Sinne des § 2 Bundeswald- bzw. § 1 Landesforstgesetz NRW. Sie stehen nach Aussage des Landesbetriebs Wald und Holz, dessen Stellungnahme vorliegt, im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit weiteren Waldgrundstücken. Konkret sind die Flurstücke 96, 97 und 99, die hier nicht beantragt worden sind, ebenfalls unter den gesetzlichen Waldbegriff zu subsumieren. Größere Waldkomplexe schließen sich im Südwesten und Nordosten an.

 

Nach Auffassung des Landesbetriebs Wald und Holz ist in Zeiten eines erkennbaren Klimawandels und einer schon mehrere Jahre andauernden Borkenkäferkalamität (Absterben ganzer Fichtenwälder) der Schutz und Erhalt gesunder Waldflächen oberste Prämisse. Der Wald steht immer häufiger im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Die Umwandlung eines gesunden Laubholzbestandes wäre vor dem Hintergrund des Klimawandels und der anhaltenden Borkenkäferkalamität nicht zu rechtfertigen. Eine Ausweitung des Baugebietes auf die Parzellen 96, 97 und 99 ist zu befürchten. Der Landesbetrieb Wald und Holz stellt fest, dass das öffentliche Interesse am Schutz und Erhalt des in Rede stehenden Waldes den privaten Interessen an einer Bebauung überwiegt. Der Landesbetrieb Wald und Holz kann seine Zustimmung zur Umwandlung von Wald in Baufläche nicht in Aussicht stellen.

 

Die Ausweisung der hinterliegenden Grundstücke 95, 98, 259 und 260 mittels einer Satzung scheidet aus. Für eine Hinterlandbebauung gibt es hier an der westlichen Seite der Pochestraße kein Vorbild, so dass es einer Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans bedürfte, um eine Baulandqualität herzustellen. Schon die Errichtung neuer Erschließungsanlagen löst ein Planungserfordernis aus. Da der Bereich im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln nicht innerhalb eines allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) liegt, ist hier eine Baulandausweisung grundsätzlich nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst und kann somit nicht durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt den Antrag auf Baulandausweisung an der Pochestraße in Waldbröl für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstücke 95, 98,100,101, 259 und 260 ab, weil einer Ergänzungssatzung entlang der Pochestraße die Belange des Waldes und dem beantragten Gesamtgebiet zusätzlich insbesondere die Ziele der Raumordnung und Landesplanung entgegenstehen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan (in Allris online verfügbar)

Übersichtsplan Luftbild (in Allris online verfügbar)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pochestraße_Liegenschaftskataster (1096 KB)      
Anlage 2 2 Pochestraße_Luftbild (7013 KB)