Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat zu beschließen.
Als Tischvorlage werden vorgelegt:
die Veränderungsliste 2023. Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen, die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu den Anträgen der Fraktionen.
Im Auftrag
(Anja Brauer) Stadtkämmerin
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